Kunden des Billigstrom-Anbieters Teldafax müssen nicht um ihre „Grundversorgung“ fürchten. Der insolvente Stromhändler zahlt zwar die Vorauskasseleistungen nicht zurück, die Rückkehr zum lokalen Anbieter und Netzbetreiber vor Ort ist aber problemlos möglich. Diese Stromversorger sind zur Aufnahme der Teldafax-Kunden verpflichtet.
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Unklar ist allerdings, ob und wann geleistete Vorauszahlungen wieder zurück gezaht werden. Aktuell sieht es so, als ob evtl. vorhandene bzw. in der Insolvenzabwicklung gesicherte Geldkapazitäten dazu genutzt werden, die bestehenden Verbindlichkeiten von Teldafax wenigstens teilweise zu begleichen. Mehrere Stromanbieter blleiben deutschlandweit auf ihren Rechnungen an Teldafax sitzen.