Teldafax – Vorauskasse ist wohl verloren

Kunden des Billigstrom-Anbieters Teldafax müssen nicht um ihre „Grundversorgung“ fürchten. Der insolvente Stromhändler zahlt zwar die Vorauskasseleistungen nicht zurück, die Rückkehr zum lokalen Anbieter und Netzbetreiber vor Ort ist aber problemlos möglich. Diese Stromversorger sind zur Aufnahme der Teldafax-Kunden verpflichtet.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Unklar ist allerdings, ob und wann geleistete Vorauszahlungen wieder zurück gezaht werden. Aktuell sieht es so, als ob evtl. vorhandene bzw. in der Insolvenzabwicklung gesicherte Geldkapazitäten dazu genutzt werden, die bestehenden Verbindlichkeiten von Teldafax wenigstens teilweise zu begleichen. Mehrere Stromanbieter blleiben deutschlandweit auf ihren Rechnungen an Teldafax sitzen.

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.