Targobank muss Schiffsfonds-Anleger Schadensersatz zahlen

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Die Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte hat ein weiteres Urteil gegen die Targobank erstritten und so ihrem Mandanten vor dem Braunschweiger Landgericht (Az  5 O 538/13, verkündet am 09.04.14) zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verholfen.

Nach dem Richterspruch muss die Targobank dem Kläger EUR 13.440,- nebst Zinsen (2 % p.a. für rund 9 Jahre) zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung an der Rio Taku Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und der Rio Thompson Schifffahrtsgesellschaft mbH und Co. KG.

Die Vorgeschichte ist schnell erzählt: der Kläger, dem nach dem Verkauf eines Einfamilienhauses ein größerer Geldbetrag zur Verfügung stand, wandte sich an die Targobank (ehemals Citibank), um bezüglich geeigneter Anlagemöglichkeiten beraten zu werden. Der angestellte Glaser wollte nach seinem eigenen Vorbringen nicht am Kapitalmarkt zocken, sondern nur sein kleines Vermögen sichern. Aufgrund der Beratung beteiligte sich der Mandant schließlich mit insgesamt € 16.000,- an den oben bezeichneten Schiffahrtsgesellschaften.

Das Gericht sah keinerlei Zweifel am Anspruch des Klägers: bei der Anlage habe es sich um eine Investition der höchsten Risikostufe gehandelt, beim Anleger um einen in diesen Dingen sehr unerfahrenen Mann. Nach der Auffassung des Gerichts hätte der Berater im Rahmen des Beratungsgesprächs daher darauf hinweisen müssen, dass bei dem Schiffsfonds ein Totalverlustrisiko besteht, was dieser nach Überzeugung des Gerichts unterlassen hat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-recht.de

 

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