T6-Update – Machen lassen oder nicht?

Am 4. Februar hatte die IG Dieselskandal die Mitglieder der T6-Gruppe darĂŒber informiert, dass die Feldaktion 23Z7 in den VW-Systemen hinterlegt ist und T6-Besitzer vorerst nur bei Werkstattaufenthalten ĂŒber die anstehenden Maßnahmen informiert werden.

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Einen Tag spĂ€ter ist klar: Aus der Feldaktion wird ein RĂŒckruf werden, weil das KBA im Kontakt mit unserer KooperationsanwĂ€ltin Nicole Bauer eine entsprechende Anfrage eindeutig bejaht hat.

Betroffen sind offensichtlich alle T6 – 150 PS und 204 PS unabhĂ€ngig vom Getriebe oder der Antriebsart (Frontantrieb oder 4Motion). Nicht betroffen sind Fahrzeuge, die im Rahmen des Auslieferungsstopps im Dezember 2017 nicht ausgeliefert wurden, oder in den 6-d-Temp-Versionen nach August 2018 sowieso nicht mehr der Thematik zugeordnet werden können.

In der T6-Gemeinde rumort es. Die am hĂ€ufigste gestellte Frage: „Muss ich da jetzt teilnehmen?“ Dazu RAin Bauer: „Vorerst nicht und wenn man den technischen Experten glaubt, sollte man die Teilnahme auch so weit wie möglich herauszögern, um Probleme mit AGR-Ventil und ĂŒberlastetem Dieselpartikelfilter so lange es geht auszuschließen!“

Allerdings: durch die Einmischung des Kraftfahrtbundesamtes wird die Sache zur Zwangsmaßnahme. SpĂ€testens wenn aus der Feldaktion ein RĂŒckruf wird, können sich T6-Besitzer nicht endlos verweigern.

Viele Mitglieder der IG Dieselskandal fragen, ob mit dem Update 6d-temp als Schadstoffklasse erreicht wird. Datzu Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg, Moderator der IG Dieselskandal: „Schön wĂ€r’s, aber leider nein. Das Update sorgt nur dafĂŒr, dass T6-Fahrer sich im zulĂ€ssigen Rahmen der fĂŒr Sie geltenden Regeln fĂŒr die Schadstoffklasse 6 b bewegen.“ Inklusive Mehrverbrauch und Performance-Wandel


Und die Folgen des Updates: Man kann von Mehrverbrauch (Diesel und Adblue) ausgehen, unter UmstĂ€nden sogar mit mehr Co2, was wiederum einen Anstieg der kfz-Steuer bedeuten wĂŒrde.

Auch die Motorperformance wird sich verschlechtern. Experten gehen davon aus, dass das AGR-Ventil schneller versotten wird und es auf kurz oder lang zu Problemen mit dem Partikelfilter kommt. VW kompensiert die zu erwartenden SchĂ€den mit 100 Euro, die es nach Updateaufspielung auf die Hand gibt. Auch das vom T5 bekannte „Ruckeln“ nach Werkstattaufenthalten dĂŒrfte sich beim T6 einstellen.

Wem das zu wenig ist, der sollte eine Klage in Betracht ziehen und VW oder – da wo möglich – den HĂ€ndler zur Verantwortung ziehen.

Die KooperationsanwĂ€lte der IG Dieselskandal stehen fĂŒr eine kostenlose Erstberatung gern zur VerfĂŒgung.

5 comments
  1. Bei meinem Multivan T6 DSG 150 PS Bj 5/2017(ich bin seid 1998 Multivanfahrer undhabe seitdem ca. 1 000 000 km gefahren)wurde das Update vor 6000 km auch aufgespielt, und es gibt keinen messbaren Mehrverbrauch, und auch keinen Leistungsverlust, weder bei Autobahnfahrten, noch ĂŒber Land oder im Stadtverkehr.Komisch was da so alles geschrieben wird. Ohne diesen Dieselmotor wĂŒrde ich mir zukĂŒnftig keinen Multivan mehr kaufen.

  2. Wie ist eure EinschÀtzung: Kann ich VW nun auf Schadensersatz verklagen?
    Ich habe das Problem, dass ich meinen T6 Kombi als Neuwagen von einem Wohnmobilausbauer in Schwerin gekauft habe. Wer haftet in so einem Fall? Der Ausbauer als VerkÀufer oder VW als Hersteller?

    1. Kommt drauf an: wenn das nicht lĂ€nger als 2 Jahre her ist der HĂ€ndler, ansonsten VW. Ob das Auto ausgebaut ist oder nicht macht keinen Unterschied. Eventuell muss man aber schauen, mit was fĂŒr einem Zulassungstyp dein Auto aus dem Werk gekommen ist. Wenn es eine N1-Zulassung ist, dann könnte es etwas schwierig werden. Wenn Sie eine M1-Zulassung haben mĂŒsstesn Sie bei deinem VW-HĂ€ndler nach dem Update 23Z7 fragen. Wenn das gemacht werden muss haben Sie die gleichen RĂŒckgabeoptionen wie alle anderen auch. Als Mitglied der IG Dieselskandal können Sie mich dazu jederzeit anrufen.

  3. Mein T6 204 Ps DSG 4 Motion wurde wegen der Kontrolle des Heckscheibenwischers zum VertragshĂ€ndler gebracht. Dabei wurde ohne RĂŒcksprache mit mir (also gegen meinen Willen) das Softwareupdate 2327 aufgespielt. Ich möchte, dass meinen T6 wieder auf die vorherige Steuerungssoftware zurĂŒckgerĂŒstet wird. Laut VertragshĂ€ndler ist das nicht möglich und ohne das Update hĂ€tte er von VW aus nicht einmal die Sicherung fĂŒr den Heckscheibenwischer tauschen
    dĂŒrfen. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zur VerfĂŒgung, dass ich meinen T6 wieder mit der alten Software zurĂŒck bekomme? Der HĂ€ndler hatte von mir die klare schriftliche Anweisung, nur bei telefonischer RĂŒcksprache mit mir etwas anderes als den Scheibenwischermotor verĂ€ndern zu dĂŒrfen. Es ist schließlich mein Eigentum und noch kein offizieller RĂŒckruf! Wie sah die Rechtslage in solchen FĂ€llen beim T5?

    1. Interessanter Fall – gab es so noch nicht. LĂ€sst sich auch nicht mit dem T5 vergleichen.. Ich hab das mal anonym auf ig-dieselskandal.de eingestellt. Vielleicht gibt’s ja Kommentare dazu

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