Swaps: Erster kommunaler Swap-Fall vor dem BGH

Heute, am 28.04.2015 wurde erstmals vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einer der kommunalen FĂ€lle gegen die EAA verhandelt. Die EAA hatte gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts DĂŒsseldorf zugunsten der Stadt Ennepetal die Beschwerde der Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof eingereicht.

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Der XI. Zivilsenat setzte sich unter seinem neuen Vorsitzenden, Dr. JĂŒrgen Ellenberger, mit zahlreichen behaupteten Pflichtverletzungen auseinander, die auch bereits in den Urteilen vom 22.03.2011 und 20.01.2015 behandelt wurden. Er beanstandete in sĂ€mtlichen Punkten eine nicht ausreichende Tatsachenfeststellung durch das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf. Da der Bundesgerichtshof als reine Rechtsinstanz keine eigene Sachverhaltsermittlung vornimmt, sah sich der Bundesgerichtshof nach der Aussage des Vorsitzenden in der mĂŒndlichen Verhandlung nicht in der Lage, eine eigene Entscheidung zu treffen. Vielmehr seien zahlreiche Feststellungen vom Oberlandesgericht DĂŒsseldorf nachzuholen. Insofern tendiere der Bundesgerichtshof zu einer ZurĂŒckverweisung des Falles an das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf. Bei der VerkĂŒndung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird eine ZurĂŒckverweisung an das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf zur weiteren SachverhaltsaufklĂ€rung erwartet.

Sollte die ZurĂŒckverweisung erfolgen, wird es in absehbarer Zeit im Verfahren der Stadt Ennepetal keine rechtskrĂ€ftige Entscheidung des Bundesgerichtshofs geben. Allerdings liegen zahlreiche FĂ€lle nordrhein-westfĂ€lischer StĂ€dte zur Beurteilung beim Bundesgerichtshof. Diese werden voraussichtlich innerhalb der nĂ€chsten Monate behandelt werden. Eine konkrete Terminierung ist allerdings noch nicht erfolgt.

NĂ€here Informationen unter www.swaps.de oder direkt bei:

Dr. Jochen Weck
Rössner RechtsanwÀlte
Redwitzstr. 4
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Tel.: +0049 89 998922-0
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Rössner RechtsanwĂ€lte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tĂ€tigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner RechtsanwĂ€lte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv fĂŒr den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berĂ€t juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.

 

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