Sturmschaden – wann muss die Versicherung zahlen?

Vor etwa einem Jahr fegte das Sturmtief Friederike ĂŒber das Land und hinterließ betrĂ€chtliche SchĂ€den und leider auch acht Todesopfer. Der Sachschaden wurde auf rund eine Milliarde Euro geschĂ€tzt. Etwa 90 Prozent dieser Summe wurden durch SchĂ€den an GebĂ€uden verursacht.

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Nicht jeder Sturm muss OrkanstĂ€rke erreichen, um betrĂ€chtliche SchĂ€den an GebĂ€uden, Pkw oder auch Personen zu verursachen. Die meisten dieser SchĂ€den sind in der Regel versichert. Dennoch kommt es auch immer wieder vor, dass der Versicherer nicht fĂŒr die SturmschĂ€den zahlen will. „Versicherungsnehmer sollten sich dadurch nicht abschrecken lassen. ZunĂ€chst sollte genau geprĂŒft werden, welche Versicherungen abgeschlossen wurden und in welchem Umfang die SchĂ€den durch die Police abgedeckt sind“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt fĂŒr Versicherungsrecht bei der Kanzlei CĂ€sar-Preller in Wiesbaden.

Bei SchĂ€den am GebĂ€ude ist in der Regel die GebĂ€udeversicherung eintrittspflichtig. Der Versicherungsschutz umfasst dabei im Normalfall SchĂ€den, die direkt am GebĂ€ude auftreten, also SchĂ€den, die am Dach, an der Fassade oder an Fenstern entstanden sind. Treten zudem noch FolgeschĂ€den z.B. durch einsickerndes Wasser auf, ist ebenfalls die GebĂ€udeversicherung zustĂ€ndig. „Entscheidend fĂŒr die Eintrittspflicht der Versicherung ist, dass der Sturm Ursache fĂŒr den entstandenen Schaden ist“, so Rechtsanwalt Bernhardt. Werden durch Sturm und Unwetter auch bewegliche GegenstĂ€nde wie Einrichtung und HaushaltsgerĂ€te beschĂ€digt, ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Allerdings werden nicht alle UnwetterschĂ€den von der GebĂ€ude- bzw. der Hausratversicherung erfasst. Werden SchĂ€den durch Hochwasser angerichtet, ist in der Regel eine Elementarschadenversicherung notwendig.

Richtet der Sturm außerdem SchĂ€den bei Dritten z.B. durch herabgefallene Dachziegel oder umgeknickte BĂ€ume an, tritt die private Haftpflichtversicherung oder bei vermieteten GebĂ€uden die GebĂ€udehaftpflichtversicherung ein.

Auch wenn die meisten SchĂ€den versichert sind, kann es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit dem Versicherer kommen, weil dieser die Kosten nicht oder nur teilweise ĂŒbernehmen will. Rechtsanwalt Bernhardt empfiehlt daher, den Schaden im Idealfall durch Fotos oder Zeugen zu dokumentieren und die SchĂ€den nicht ohne Absprache mit der Versicherung zu beheben.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/versicherungsrecht/

Autor: Rechtsanwalt Christof Bernhardt
Kanzlei CĂ€sar-Preller

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