
Das Oberlandesgericht Hamburg hat schon im Oktober 2007 ein interessantes Urteil gefällt und den Streitwert in Verfahren um unerlaubt versendete E-Mails definiert. Im vorliegenden Fall wurde der Streitwert auf 3000 Euro fest gesetzt.
Die Richter orientierten sich am Vorteil des Versenders, den dieser durch Fortsetzung der Mail-Aktionen erreichen konnte und fasste damit keinen allgemeinen Beschluss.
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