Ein persönliches Gespräch ist im Streit mit einer Volksbank immer noch der beste Weg, um Streit zu schlichten. Aber manchmal kommen Kunde und Volksbank ohne die Hilfe Dritter nicht weiter. In solchen Fällen hilft der Ombudsmann. Das Ombudsmannverfahren der Genossenschaftsbanken bietet Volksbank-Kunden die Möglichkeit, einen unabhängigen und neutralen Schlichter anzurufen. So kann eine Klage vor den ordentlichen Gerichten in vielen Fällen vermieden werden. Der Ombudsmann kann z.B. einbezogen werden, wenn es nach erfolgtem Onlinebanking-Betrug zur Auseinandersetzung um den erforderlichen Schadenersatz geht. Auch bei Kreditkartenmissbrauch ist die Ombudsstelle Ansprechpartner für Volksbank-Kunden
Ombudsmann der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Ombudsmänner für Versicherungen
Verein Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Ombudsstelle für Investmentfonds
Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin