U + C-Abmahnung für das Streaming von redtube-Filmen
Weit über 10.000 User der Porno-Plattform redtube. com haben in diesen Tagen Post von den Abmahnanwälten U + C aus Regensburg erhalten. Die Angeschriebenen wundern sich nun: „Wie konnten Urmann + Collegen an meine Adresse herankommen?“ verbraucherschutz.tv versucht an dieser Stelle einmal, die verschiedenen im Internet kursierenden Meinungen zu einem einheitlichen Bild zusammen zu fassen. Sicher scheint, dass es kurzfristig ein Homepageangebot mit einer so genannten Tippfehlerdomain gegeben haben muss, das eine Weiterleitung auf das eigentliche Portal abrief und dem User aber eine Art „Begleiter“ mit auf den Weg gab, der dessen Bewegungen auf redtube.com verfolgen und dokumentieren konnte.
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Auskunftsersuchen über RA Daniel Sebastian
Die IP des Users und der dazu passende Zeitstempel wurde dem Kölner Landgericht im Rahmen eines Auskunftsersuchens und begleitet von diversen Gutachten über die Zuverlässigkeit der Software übermittelt. Die Richter gaben diesem Auskunftsersuchen statt – offensichtlich im Bewusstsein, die Software würde erfolgte Downloads protokollieren und kein Streaming. Diesen Eindruck könnte der vorliegende Schriftverkehr aber auch intensiv gefördert haben. Folge war, dass die Kölner Richter dem Auskunftsersuchen entsprachen und den vorgelegten IPs die Postadressen zuordneten. Das Auskunftsersuchen wurde übrigens vom Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian – ebenfalls eine anerkannte Größe im Abmahngeschäft – gestellt. Damit konnte man die Streamer identifizieren und anschreiben. Hier könnten Datenschützer einen groben Verstoß gegen geltende Datenschutz-Bestimmungen sehen. Mehr Infos dazu auch bei www.abmahnhelfer.de
Was sollen Opfer jetzt tun?
Es fällt an dieser Stelle leicht zu sagen, dass das alles nicht mit rechten Mitteln abgelaufen ist. Aber: Das hilft den Opfern nicht weiter. Vielfach wurden Sie durch die Anschreiben in peinliche Situationen gebracht. Viele werden die vergleichsweise geringe Summe zahlen. Weitaus schlimmer ist aber, wenn ein Opfer weder bezahlt noch auf die Unterlassungserklärung reagiert. verbraucherschutz.tv zitiert einen Netz-Anwalt: „Durch das Ignorieren einer offiziellen Abmahnung erwächst ein Anerkenntnis. Damit kann in Zukunft jeder Besuch von Websites mit Inhalten der The Archive AG mit Strafen von jeweils 1000 Euro berechnet werden. Darauf hat der Rechteinhaber dann einen rechtlichen Anspruch. Hinzu kommen steigende Gebühren für die ursprüngliche Abmahnung!“
Unbedingt innerhalb der Frist reagieren
Rechtsanwalt Lüdecke von www.abmahnhilfe24.de rät, der Abmahnung durch ein eindeutiges anwaltliches Abwehrschreiben zu begegnen. verbraucherschutz.tv meint:
„Wir gehen aufgrund der unklaren Lage in der unübersichtlichen Gesamtsituation davon aus, dass weitere Ansprüche dann wohl nicht mehr durchgesetzt werden können!“ Knackpunkt ist noch immer die Frage: Machen sich Internetuser durch das Streamen geschützter Hinweise überhaut schuldig? Dazu gibt es aktuell überhaupt keine rechtliche Grundlage! Es gibt aber eine gesetzliche Grundlage für die vorliegende Abmahnung und darauf muss man im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Frist reagieren!
Hot Stories – Zwischenspeichern mit Abspeichern gleich gesetzt
Abgemahnt wird übrigens das Anschauen der Werke „Hot Stories“, „Amanda’s secrets“, „Miriam’s Adventures“,„Glamour Show Girls“ und „Dream Trip“. Den strafrechtlich relevanten Aspekt sehen die Abmahner darin, dass Filme wie „Hot Stories“ zwangsläufig zwischengespeichert werden müssen. Hier sieht man dann den gleichen Verstoß wie beim Herunterladen und Weitergeben von Dateien (Filesharing).