Streaming keine Urheberschutzverletzung – Was bedeutet das für U + C-Abgemahnte?

Bis zu 20.000 User der Pornoplattform redtube.com sollen in den vergangenen Wochen Abmahnungen der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen erhalten haben. Die Adressen dafür bekamen U + C durch einen Erlasse des Kölner Amtsgerichtes, die den Provider Telekom zwang, den Listen mit IP-Nummern und Zeitstempeln die dazu passenden Postadressen zuzufügen und der Abmahnkanzlei zur Verfügung zu stellen.

An der Rechgtmäßigkeit dieser Erlasse zweifeln jetzt aber bereits mehrere verantwortliche Kammern des Kölner Landgerichtes. Für Opfer ist die Situation jetzt etwas unklar. fest steht aber, dass ein eventuelles Verfahren wegen illegalem Streaming wohl nach aktueller Sachlage zugunsten der Opfer ausgehen würde. Wer also auf die Abmahnung durch ein entsprechend deutliches Schreiben reagiert hat, dürfte jetzt auf der sicheren Seite stehen. Nicht klar ist aber, wie Urmann + Kollegen z.B. mit Opfern umgehen, die nicht innerhalb der Frist reagiert haben. Natürlich können auch die nicht wegen Streamings verurteilt werden, aber die Gebühren und die Forderung des Rechteinhabers stehen dann aktuell unwidersprochen im Raum und U + C könnte weitere juristische Schritte einleiten, um diese Kosten einzutreiben.

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