Die Regeln fĂŒr die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung werden voraussichtlich ab dem 1. Januar 2015 deutlich verschĂ€rft. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird wahrscheinlich im Dezember verabschiedet.
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FĂŒr SteuersĂŒnder, die mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurĂŒckkehren wollen, wird die Zeit also langsam knapp. Rechtsanwalt Joachim CĂ€sar-Preller aus Wiesbaden warnt dennoch vor SchnellschĂŒssen: âNatĂŒrlich ist es ratsam, eine Selbstanzeige noch in diesem Jahr abzugeben, da es ab 2015 wahrscheinlich nicht nur schwieriger, sondern auch teurer wird. Aber eine Selbstanzeige muss gut vorbereitet sein. Kleine Fehler reichen aus und die Selbstanzeige ist unwirksam, so dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Daher sollte eine Selbstanzeige nur mit anwaltlicher Hilfe verfasst werden.â
Der Gesetzesentwurf sieht u.a. vor, dass die Selbstanzeige nur noch dann komplett strafbefreiend wirken kann, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht ĂŒbersteigt. Bisher liegt diese Grenze bei 50.000 Euro. Bei höheren BetrĂ€gen werden StrafzuschlĂ€ge fĂ€llig: Bis 100.000 Euro hinterzogener Steuern zehn Prozent, zwischen 100.000 und einer Million Euro 15 Prozent und bei BetrĂ€gen ĂŒber einer Million Euro 20 Prozent. AuĂerdem mĂŒssen die Steuerschulden zzgl. Zinsen und Strafzuschlag innerhalb einer kurzen Frist beglichen werden, damit die Selbstanzeige wirkt. Auch der
Berichtigungszeitraum fĂŒr die Steuerangaben verdoppelt sich von fĂŒnf auf zehn Jahre. Weiterhin gilt, dass die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden muss und vollstĂ€ndig sein muss.
Rechtsanwalt CĂ€sar-Preller: âEs ist klar, dass die Selbstanzeige schwieriger und teurer wird. Aber sie wird auch weiterhin möglich sein. Entscheidend ist, dass sie alle nötigen Unterlagen enthĂ€lt und die Ermittlungsbehörden dem SteuersĂŒnder noch nicht auf der Spur sind. Angesichts der verstĂ€rkten Kooperation der Staaten untereinander, bei der auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz mitziehen, ist die Selbstanzeige nach wie vor der geeignete Weg einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen.â
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Rechtsanwalt Joachim CĂ€sar-Preller
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