Über das Vermögen des Vereins „Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V.“, Königsweg 3d, 14163 Berlin, wurde jetzt vor dem Amtsgericht Köln das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Der Verein ist im Vereinsregister Köln unter der Registernummer: VR 16649 eingetragen und wird vertreten durch den Vorstand Matthias Over. Antragsteller war dabei wohl nicht der Verein selbst, sondern ein Berliner Anwalt, der aktuell Interessen von Anlegern in diesem Fall vertritt.
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Anleger und Vermittler der dubiosen Goldanlage fragen sich nun, was die Insolvenz des „Bund Deutscher Treuhandstiftungen“ mit dem Gold der BWF-Stiftung zu tun hat. Bei der BWF-Stiftung handelt es sich um eine so genannte unselbständige Stiftung, die einen Stiftungsträger mit dem Rechtsverkehr beauftragt hat. Der Stiftungsträger verwaltet also die Vermögenswerte um so den Zweck der Stiftung zu erreichen. Im Fall der Berliner BWF-Stiftung ist also ein Kölner Verein Stiftungsträger und eben über das Vermögen dieses Vereins wurde jetzt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Das bedeutet, dass der Verein seine Aufgaben – also die Verwaltung der Mittel der Stiftung – nicht mehr aufsichtslos ausführen kann – auch, weil es die dafür notwendigen Mittel vermutlich gar nicht gibt. Die Zahlungsunfähigkeit des Kölner Vereins betrifft damit auch die Handlungsfähigkeit der BWF-Stiftung. Hier hoffen tausende Anleger auf die Rückabwicklung ihrer Goldankäufe.
Mehr Infos auch auf http://www.kapitalschutz.de/Bank-Kapitalmarktrecht/BWF-Stiftung.html