Stiftung Warentest regelt Werbung mit Testsiegel

Teilen Sie dies über:

Die Stiftung Warentest hat genau festgelegt, wie Anbieter mit ihren Testsiegeln werben dürfen. Hersteller und Händler schmücken sich gern mit dem Vertrauen erweckenden Gütesiegel. Inzwischen machen sich diverse Gütezeichen gegenseitig Konkurrenz. Um Missbrauch im Ansatz zu verhindern, haben die Warentester neue Regeln in Kraft gesetzt.

Bisher lediglich als „Empfehlungen“ formulierte Werbe-Vorgaben gelten jetzt als „Nutzungsbedingungen“. An ihre Einhaltung sind die Firmen gebunden. Testergebnisse müssen sich klar von anderen Werbeaussagen absetzen. Positive Einzelaussagen zu einem Produkt dürfen nicht allein beworben werden, wenn es daneben auch ungünstigere gibt. Bei Lebensmitteln ist die genaue Produktionsserie mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum zu nennen. Tests, die überholt sind, sollen nicht mehr benutzt werden. Die „Schutzgebühr“ zur Nutzung des Test-Logos mit vorgeschriebenen grafischen Elementen beträgt 350 Euro.

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.