Steuerfahndung spürt Software auf: „GelatoTools“, „MinimEis“ „OptiEis“ oder „UnregEis“

„GelatoTools“, „MinimEis“ „OptiEis“ oder „UnregEis“

Für deutsche Finanzämter wird 2014 ein „Eisjahr“ – die fiskalische Eiszeit dürfte Eisdielenbesitzer in Deutschland aber vor einige Probleme stellen, wie der Kölner Fachanwalt für Steuerrecht Sebastian Korts aktuell berichtet. Softwareprogramme wie „GelatoTools“, „MinimEis“ „OptiEis“ oder „UnregEis“ können Eisdielenbesitzer in erhebliche Schwierigkeiten bringen, auch wenn sie diese gar nicht benutzen. Das Vorhandensein der Software auf dem Schreibtisch reicht für einen Anfangsverdacht, der eine Prüfung auslösen kann.

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RA Korts zu GelatoTools MinimEis, OptiEis, UnregEis

Restaurants und Gaststätten gelten für die Finanzverwaltung seit jeher als „Hochrisikobetriebe“ und waren daher schon immer im Focus der Finanzämter bzw. der Steuerfahndung. Die Ursache liegt in der vom Fiskus behaupteten Anfälligkeit dieser Betriebsformen für „Schwarzeinnahmen“:

• Die Verkäufe werden überwiegend bar abgewickelt, bei recht hohem Publikumsverkehr.
• Bei recht geringem Wareneinsatz kann ein hoher Warenverkaufspreis erzielt werden.
• Der konkrete Wareneinsatz pro verkauftem Produkt lässt sich nur aufwendig rekonstruieren und lässt daher kaum Rückschlüsse auf den tatsächlich erzielten Verkaufsumsatz zu.

Neben Pizzerien und Imbissen sehen sich seit einiger Zeit verstärkt Eisdielen mit kritischen Betriebsprüfern konfrontiert, die vermeintliche Schwarzeinnahmen/Schwarzgeld aufspüren wollen. Besonderes Augenmerk richten die Prüfer dabei auf die eingesetzten (elektronischen) Kassensysteme. Wie jedem Besucher einer Eisdiele bekannt, setzen die Eisdielen insbesondere für den Außenbereich elektronische Erfassungssysteme ein, welche die aufgenommene Bestellung per Funk direkt an die „Küche“ weitergeben. Diese Erfassungssysteme sind natürlich auch mit den elektronischen Kassen vernetzt. Es handelt sich also recht komplexe EDV-Systeme, (z.B. „GelatoCash“ oder „Gescom“), die in keinem Vergleich zu den althergebrachten Registrierkassen stehen.
Da es sich um softwarebasierte Systeme handelt, bleibt es nicht aus, dass bestimmte „Tüfftler“ den Benutzern dieser Kassensysteme Programme anbieten, mit denen sich die Kassensoftware beliebig steuern lässt. Solche Programme tragen z.B. Bezeichnungen wie „GelatoTools“, „MinimEis“ „OptiEis“ oder „UnregEis“. Diese Programme sind dann nicht nur in der Lage bestimmte Buchungsvorgänge aus der Kasse zu entfernen, sie können auch den gesamten Datenbestand der Kassen derart ändern/überschreiben („UnregEis“), dass die Entfernung/Änderung bestimmter Buchungen nicht mehr auffällt.

Hier den kompletten Artikel zu „GelatoTools“, „MinimEis“ „OptiEis“ oder „UnregEis“ auf der Kortshomepage lesen

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