Stern TV berichtete über Michael Burat

Über einen der “ Drahtzieher im Abofallengeschäft“ (stern.tv online am 26. Juni 2012) berichtete stern.tv am Mittwoch, 27. Juni, um 22.15 Uhr auf RTL. Der Sender weiter:  „Seit Jahren lockt er Menschen in die Abofalle: Michael Burat, Geschäftsführer und Betreiber unzähliger Internetportale wie beispielsweise Outlets.de oder Routenplanung.de “ – und weiter: „Die unseriösen Geschäfte des Michael Burat: Eines der Themen bei stern TV.“stern.tv Mitarbeiter waren Augenzeugen beim aktuellen Prozess in Frankfurt, wo Michael Burat wegen versuchtem Betrug zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde. Einige Wochen zuvor hatte es bereits eine Haftstrafe wegen anderer und schon länger zurückliegender Vergehen gegeben. Gegen beide Entscheidungen hat Michael Burat Revision eingelegt. Und der Rodgauer hat noch weitere Prozesse vor der Brust.

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Auf seinem Blog ist es mittlerweile sehr sehr ruhig geworden, über Prozesse, die nicht so gut für ihn ausgehen, berichtet er nicht allzu gerne

Nachtrag: Das einzig bemerkenswerte an dieser Sendung war das Zitat des Frankfurter Staatsanwaltes, der die zivilrechtlichen Ansprüche Burats an Opfer seiner Geschäftsmodele mit recht deutlichen Worten verneinte. Seiner Meinung nach muss eine Rechnung aus einem Abofallenmodell nicht bezahlt werden.

2 comments
  1. Sehr geehrter Herr Koch,

    ich glaube nicht, dass Herr Ostermann auf solche subtilen Kontaktversuche eingehen wird. Vielleicht sollten Sie ihm auf Facebook eine Freundschaftsanfrage schicken, um ihn so in ein öffentliches Gespräch zu verwickeln.

    Interessant war die Aussage der ehemaligen Mitarbeiterin, dass die Datensätze nicht ausdrücklich abgesendet werden mussten, um in den Rechnungs- Mahnungslauf zu gelangen, weil das ja schon eindeutig Betrug ist. Und die Aussage von den Einkünften in Höhe von bis zu EUR 200.000 täglich. Deckt sich u.a. auch mit meinen Beobachtungen und Berechnungen.

  2. … netter Bericht.

    Interessant war die Aussage der ehemaligen Mitarbeiterin, die zwei Jahre dort beschäftigt war:

    Sobald Daten bei der IContent waren (natürlich weder auf Plausibilität geprüft noch validiert), wurde die Rechnung bzw. Mahnung erzeugt – unabhängig davon, ob der „Kunde“ den Bestätigungslink und damit das Kundenkonto aktiviert hatte.

    Herr Ostermann, wie wollen Sie diese Informationen beim AG Frankfurt in meiner Zivilrechtsklage widerlegen?
    Noch mehr mit Nichtwissen bestreiten??

    Schöne Grüße

    Robert Koch

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