Der mutmaßliche Bilanzskandal beim Möbelkonzern Steinhoff erschütterte Anfang Dezember die Finanzwelt. Der Aktienkurs brach ein und die Europäische Zentralbank (EZB) hat inzwischen die Käufe der Steinhoff-Anleihen gestoppt. In der Führungsspitze des Steinhoff-Konzerns wurden inzwischen personelle Konsequenzen gezogen. „Damit alleine dürften die Schwierigkeiten kaum überwunden sein. Vieles wird voraussichtlich auch von den Banken abhängen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Die Ereignisse kamen Anfang Dezember ins Rollen. Steinhoff musste Bilanzunregelmäßigkeiten, die bis ins Jahr 2016 zurückreichen, einräumen. Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 muss neu erstellt werden. Der Kurs der Aktie brach daraufhin ein. Gerüchte um Bilanzmanipulationen bei Steinhoff gibt es schon länger. Bisher wurden sie vom Konzern allerdings zurückgewiesen. Nun tauchen wieder Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen auf.
Steinhoff Bilanzen verunsichern die Anleger
„Auch wenn sich der Aktienkurs inzwischen wieder etwas gefangen hat, sind die Anleger verständlicherweise verunsichert. Bisher hat der Konzern noch kein Licht ins Dunkel gebracht“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Offen ist auch, ob möglicherweise noch andere Jahresabschlüsse angepasst werden müssen.
„Das alles kann Auswirkungen auf den Kurs der Aktie haben. Daher stellt sich auch die Frage, ob die Aktionäre Schadensersatzansprüche haben“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Ansprüche können beispielsweise entstanden sein, wenn Steinhoff wichtige Informationen gegenüber seinen Aktionären verheimlicht und damit gegen seine Mitteilungspflichten verstoßen hat.
Sollte sich aus den Bilanzunregelmäßigkeiten ergeben, dass schon im Emissionsprospekt mit falschen Zahlen gearbeitet wurde, kann auch das zu Schadensersatzansprüchen der Aktionäre führen. „Die Angaben im Emissionsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit der Anleger seine Kaufentscheidung treffen kann. Ist es hier zu Fehlern gekommen, können ebenfalls Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden “, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.