Angesichts des Krieges in der Ukraine sind steigende Energiekosten unausweichlich, denn die Steuerungselemente von Anbietern und Staat sind aktuell machtlos. Während die einen derzeit kaum Handlungsspielraum bei Verhandlungen haben, sind die Möglichkeiten des anderen, Èinfluss auf steigende Energiekosten zu nehmen, eher gering. Die Absetzung der EEG-Umlage wird den Preisanstieg nicht abfedern, vielleicht nur etwas verzögern.
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Der Anbieter Vattenfall informiert seine Kunden online wie folgt: „Wir überprüfen die Preise immer erst nach Ablauf der mit Ihnen vereinbarten Preisgarantie. Wenn Sie danach von einer Preisänderung betroffen sind, informieren wir Sie, wie es in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, 6 Wochen vor Wirksamwerden schriftlich.“
Das ist eigentlich bei allen Strom- und Gasanbietern so und bedeutet, dass Strom- und Gaspreise nicht über Nacht angehoben werden könnnen. Ein Blick in die Vertragsunterlagen zeigt dann wann der Strom voraussichtlich teuerer werden wird. In jedem Fall müssen Anbieter ihre Kunden über vertragsrelevante Veränderungen wie steigende Energiekosten informieren.
Im nachfolgend angezeigten Beispiel kann man nachlesen: Der Preis für den gewählten Vertrag ist fix, kann aber – beiderseits – zum 2. August gekündigt werden. meldet sich der Anbieter nicht und unternimmt auch der Kunde nichts, dann wird über den Kündigungstermin hinaus eine weitere Vertragsverlängerung zum gleichen Preis für weitere 12 Monate vertraglich vereinbart.
Was Verbraucher jetzt tun können?
Innerhalb der gewährten Preisgarantie ist es natürlich jederzeit möglich, über eine Verlängerung zu diskutieren. Es besteht seitens der Anbieter aber keine Pflicht, den Vertrag zu velängern.
Ohnehin sind Preiserhöhungen bei nachvollziehbaren Begründungen jederzeit möglich. Verbraucherrechtlich ergibt sich hier aber das Rechtsmittel der außerordentlichen Kündigung. Wird der Vertrag also seitens des Anbieters verändert und sind die Gründe nicht nachvollziehbar, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings ist es bei der aktuellen Entwicklung der Energiekosten ratsam, einen bestehenden Vertrag erst zu kündigen, wenn man einen besseren Vertrag wirklich sicher in trockenen Tüchern hat.
Das Internetportal check24.de wirbt aktuell noch an den wirklichen Erfordernissen vorbei und empfiehlt nur Versorger zu wählen, die sich auf eine maximale Preisbindung von maximal 12 Monaten einlassen. wer sich den aktuellen Preis für 24 Monate oder länger sichern kann, ist garantiert auf der besseren Seite.
Ob und wann Verbraucher gegenüber ihren Energieversorgen ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können, oder ob erfolgte Vertragsveränderungen und/oder Kündigungen rechtswirksam sind, klären Verbraucher idealerweise mit Unterstützung eines darauf spezialisieren Verbraucheranwalts.