Im Bundesanzeiger berichtet die Staatsanwaltschaft Landshut unter dem Aktenzeichen 4 Js 4156/10 über den dinglichen Arrest im Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Olaf Tank. Über nachstehend aufgeführte Vermögenswerte kann der ehemalige Abofallenanwalt nicht mehr verfügen. Der Dingliche Arrest soll bis zu einer Höhe von 4,6 Millionen Euro möglich machen, dass Opfer der von ihm betreuten Abofallen ihr Geld zurück bekommen können. Diese sollten allerdings schnell handeln, da der dingliche Arrest zeitlich begrenzt ist.
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„Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstraße 25, 84028 Landshut, Aktenzeichen 4 Js 4156/10, gegen Olaf Tank wegen Betrugs wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 4.652.720,12 Euro des Landgerichts Landshut vom 06.02.2012, Az. 6 Qs 209/11 gegen den Olaf Tank die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.
Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.
Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.
Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:
Bargeld 520 Euro
Smartphone „mobistel“
Smartphone Blackberry
Herrenuhr Rolex „Collini“
Arresthypothek für das Wohnanwesen über 500.000 Euro
Arresthypothek für zwei Tiefgaragenstellplätze über je 30.000 Euro
Kontoguthaben über insgesamt 75.273,20 Euro.“
Quelle: Bundesanzeiger.de
https://www.facebook.com/AnwaltskanzleiTank
keine Autos?! kein SL mit „Verbrechen lohnt sich doch!“ bischen wenig oder?
Ich denke, dass da ein Präzedenzfall geschaffen wurde, um der abzockenden Branche die Grenzen ihres Schaffens aufzuzeigen.
1. Konsequenz daraus: Abofallen bzw. die Werbung dafür sind bereits weitgehend aus dem Netz entschwunden
2. Konsequenz daraus: Abofallenbetreiber werden von der Bildoberfläche entschwinden (ich denke, dass O.T. momentan nicht gerade frei herumläuft)
3. Konsequenz daraus: Vermögensgegenstände, die solchermaßen unrechtmäßig erworben wurden, werden konfisziert
Denkmal das ist ne frage der Zeit bis in Rodgau ne Bombe explodiert
Wer weiß, was der Tankwart schon vorher rechtzeitig an Vermögen in Sicherheit gebracht hat.
Das müsste mal beim B. aus Rodgau und bei den Sch. aus Büttelborn passieren.
Admin: Das gute ist, dass man offiziell verdientes Geld nicht so einfach wegschaffen kann 😉