Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat die massenhaft dort eingegangenen Anzeigen gegen Michael Burat u.a. nun eingestellt und zwar mit dem Hinweis darauf, dass durch die getroffenen Ermittlungen der Tatvorwurf des „Betrugs als Mitglied einer Bande“ nicht mit Sicherheit erwiesen werden konnte.
In den entsprechenden Beschwerdebelehrungen steht, dass die betroffene Firma auf die Kostenpflichtigkeit ihrer Angebote erst Anfang 2010 im erforderlichen Umfang hingewiesen habe. Aufgrund dieser Veränderungen sei der Vertragsschluss nach dem Frühjahr 2011 von mehreren Gerichten bejaht worden. Dabei zitiert die Richterin auch Urteile, auf deren fehlende rechtsprägende Bedeutung ausdrücklich hingewiesen wurde. Die Verfahrenseinstellungen betrifft u.a. Anzeigen, die bei der Staatsanwaltschaft bezüglich outlets.de und deren Inkasso-Dienstleistern gestellt wurden.
Bevor jetzt wieder das Fragen anfängt. Nein, diese Verfahrenseinstellungen bedeuten nicht, dass Sie die Rechnungen jetzt bezahlen müssen. Es ist so wie immer im Leben: Das Widersprechen einer Forderung und das Warten auf einen Mahnbescheid ist nicht verboten.