Stufenweise schreitet der Benziner-Skandal bei Porsche voran: Nach einer Selbstanzeige beim KBA, die erste Untersuchungen schon im Herbst 2018 auslösten, folgten erste öffentliche Informationen über Getriebemanipulationen im Herbst 2020, die offensichtlich notwendig waren, um 911-er und Panameras zu einer Zulassungsgenehmigung zu verhelfen. Die zur Zulassung vorgeführten Autos waren mit anderen Getriebe-Konfigurationen unterwegs als später die Autos der Serienproduktion. Rechtsanwalt Schwering: „Nur so war es möglich, für die PS-starken Sportwagen eine Zulassungsgenehmigung zu erhalten, die sich innerhalb der EU-Emissionsgrenzwerte bewegt und den angegebenen Verbrauchswerten entspricht.“ Die verwöhnten Sportwagenkunden hätten offensichtlich die gezähmte Version nicht akzeptiert, also wurde geschummelt um auf der einen Seite die Zulassungsgenehmigungen zu erhalten, auf der anderen Seite aber dem Markt ein aber ein supersportliches Auto präsentieren zu können.
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Während Porsche noch um unverbindliche Formulierungen ringt, macht die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Nägel mit Köpfen und hat strafrechtliche Ermittlungen gegen vier Mitarbeiter des Unternehmens aufgenommen – offensichtlkich geht es um den Anfangsverdacht des Betruges, weil durch die Maniulationen real ein deutlich höherer Kraftstoffverbrauch eintritt. Die Manipulation am Getriebe-System besteht darin, dass in Serie andere Getriebe-Zahnräder genutzt werden, als in den zur Zulassung vorgeführten „Golden Cars“.
Die Autos zeigten sich deutlich sparsamer und emissionsärmer, als die reale Produktion. Rechtsanwalt Schwering: „Für die Verbraucher bedeutet dieser Anfangsverdacht, dass sie unter Umständen mit Autos unterwegs sind, die nicht über eine gültige Zulassungsgenehmigung verfügen. Allein das reicht für eine aussichtsreiche Klage aufgrund §826 BGB – vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung – völlig aus, zumal der Sachverhalt unstrittig ist. Für den Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal ist klar: „Natürlich ist das Vorsatz, warum sonst ist so gehandelt worden?“ Und auch wenn es derzeit nur um vier Mitarbeiter geht: Porsche muss sich das Fehlverhalten Untergebener anrechnen lassen.
Betroffen sind nach ersten Erkenntnissen der Kanzlei Schwering ältere 911-er und Panamera der Schadstoffklassen 5 und 6. Im Fokus der Ermittlungen stehen Fahrzeuge, die vor 2017 produziert wurden. Für jüngere Sportwagen und Limousinen war die Aussetzung der Typengenehmigung vom KBA zurückgenommen worden.
Die Staatsanwaltschaft bezieht sich offensichtlich auf Informationen von Porsche-Mitarbeiter. Die Porsche AG dagegen erklärt, dass es nur in Einzelfällen zu Abweichungen von früheren Serienproduktionen kommen könne, die laufenden Produktion sei jedoch nicht betroffen seien. Im August hatte das Kraftfahrt-Bundesamt daher eine Typ-Genehmigung für die aktuellere Produktion, die vorübergehend ausgesetzt war, wieder für gültig erklärt.
Für Rechtsanwalt Schwering sind die Ermittlungen voon höchster Bedeutung: „Es wird von deutschen Ermittlungsbehörden offiziell im Umfeld der ‚Spritlüge‘ ermittelt! Diesen Betrugsvorwürfen werden sich andere Hersteller ebenfalls stellen müssen!“
Porsche macht allgemein im Abgasskandal keine gute Figur: Erst im vergangenen Jahr hatten man sich komplett aus dem Diesel-Geschäft verabschiedet, nachdem es vielfache Rückrufe und verlorene Klageverfahren in Bezug auf die SUV Cayenne und Macan sowie auf die Limousine Panamera mit 3,0 und 4,2 Liter-Motoren gekommen war. Rechtsanwalt Schwering bietet Porsche-Besitzern eine kostenlose Erstberatung an.