Durstiger als erlaubt – Der Volkswagen-Konzern hat über das Werkzeug einer Selbstanzeige beim KBA dringenden Handlungsbedarf beim aktuellen Porsche 911er verkündet, dem Verkaufsschlage der Tochtermarke Porsche.
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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) soll den weiteren Handlungsbedarf bestimmen, da das Porsche-Flaggschiff deutlich mehr Benzin verbraucht, als in der Zulassungsgenehmigung und in den Verkaufsprospekten angegeben – dadurch steigt auch zwangsläufig der Kohlendioxidausstoß, an dessen Umfang in Deutschland die Steuerbemessung gekoppelt ist. Für Besitzer eines Porsche 911 könnten sich neben Performance-Verlusten auch höhere Kosten durch höhere Steuern einstellen.
Betroffen sein könnten Modelle der Baujahre 2016 und 2017. Kritisch wird das bei Überschreitungen von mehr als 10 %, denn aus einem solchen Anstieg ließe sich ein Rückgabeanspruch ableiten. verbraucherschutz.tv: „Weniger als 10 Prozent werden es aber wohl nicht sein, da ansonsten das KBA nicht hätte informiert werden müssen.“
Porsche müsste das Auto zurücknehmen gegen Erstattung des Kaufpreises. Da die Autos zum Teil noch in die Gewährleistungpflicht des Händlers fallen wären neben Porsche auch die Händler Anspruchsgegner einer Schadensersatzklage. Auf dem Tisch liegen würde der Rücktritt vom Kaufvertrag, da zumindest Händler nicht in der Lage sein dürften, den Mangel zeitnah abzustellen.
Porsche hat dem Spiegel folgendes mitgeteilt: „Porsche hat bei internen Untersuchungen Themen im Zusammenhang mit einzelnen, sogenannten Ausrolltests festgestellt. Diese Tests werden angewandt, um fahrzeugspezifische Werte für Rollenprüfstandstests zu ermitteln. Im konkreten Fall geht es um Abweichungen bei der Ermittlung von Windwiderstandswerten und entsprechende Berichte, die den zuständigen Behörden übermittelt wurden. Der Sachverhalt wird derzeit noch untersucht, doch Porsche sieht es als Selbstverständlichkeit und Ausdruck seiner Firmenkultur an, die zuständigen Behörden aktiv zu informieren. Das Unternehmen setzt die internen Untersuchungen in enger Abstimmung mit den Behörden fort.“
Hintergrund der Thematik: Vor der Verschärfung der Rahmenbedingungen konnten Meswerte wohl ausschließlich auf Basis von Ergebnissen festgelegt werden, die unter völligem Ausschluß alles natürlichen Gegebenheiten wie Rollwiederstand von Reifen, Fahrzeuggewicht, Temperatur oder Gegenwind zustanden kommen konnten. Hersteller waren lediglch gehalten, möglicherweise relevante Paramenter in die Berechnungen des „realen Verbrauchs“ einzubeziehen. Dies ist offenbar nicht oder nicht korrekt erfolgt.
Entscheidend ist nun, auf welchem Wege falsche Werte auf die Berechungen Einfluss nehmen konnten. Wurden die Ergebnisse absichtlich gefälscht, dann liegt als juristischer Sachverhalt die arglistige Täuschung vor.