Solarworld Insolvenz: Die SolarWorld AG wird beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen und damit einen Schlussstrich unter das im Jahr 2013 nach der ersten Insolvenz verabschiedete Sanierungskonzept ziehen. Alle Bemühungen waren wohl vergeblich. Schon vor 2013 war Billigware u.a aus China Grund für einen Preisverfall am deutschen Markt für Solaranlagen. Die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland konnte aber auch in den Folgejahren bis heute nicht hergestellt werden.
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Das schwierige Marktumfelds machte dem Unternehmen zunehmend zu schaffen, auch wenn das Unternehmen die eigene Lage im März 2017 noch voller Zuversicht beschrieb: 2019 wollte man „Schwarze Zahlen“ schreiben.
Neben den üblichen Verbindlichkeiten aus Darlehen oder Forderungen von Lieferanten, Dienstleistern und der öffentlichen Hand
sind nun insbesondere nach der Solarworld Insolvenz die Anleger der Solarworld-Kapitalanlagen von der Folgeinsolvenz und damit vom Kapitalverlust betroffen,
Hier geht es um die Aktie „SolarWorld“, ISIN DE000A1YCMM2, WKN A1YCMM und um zwei im Februar 2019 auslaufenden Anleihen (ISIN DE000A1YCN14 und ISIN DE000A1YDDX6).
Anleger sollten ihre Forderungen nach Eröffnung des offiziellen Insolvenzverfahrens anmelden und dann auf eine gute Quote hoffen. Grundsätzlich sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht die richtigen Ansprechpartner für besorgte Anleger. Es können verschiedene Gruppen in die Schadensersatzpflicht genommen werden. Unter anderem ist auch zu prüfen, ob im Rahmen der Kapitalanlageberatung Fehler gemacht wurden. Aus solchen Beratungsfehlern können Anleger Ansprüche an die Vermittler der Kapitalanlage ableiten.
Mit dem Abbau von 400 Stellen und zahlreichen Einzelmaßnahmen sollten die Kosten des Unternehmens verringert werden um 2019 wieder in eine Gewinnzone zu gelangen. Der dazu notwendige Sozialplan war an den Standorten in Arnstadt (Thüringen) und Freiberg (Sachsen) bereits verhandelt worden. Für die Tochtergesellschaften der SolarWorld AG wird nun geprüft, ob weitere Insolvenzanträge gestellt werden müsse.