SolarWorld AG Anleihen: Möglichkeiten der Anleger

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Über der einst boomenden Solarbranche ist ein Schatten aufgezogen. Zahlreiche Unternehmen gerieten in den vergangenen Monaten in Schwierigkeiten. Auch das aus der Werbung bekannte Unternehmen SolarWorld AG musste bereits rote Zahlen ausweisen. Daher strebt die SolarWorld AG eine „finanzwirtschaftliche Restrukturierung“ an. Dies betrifft ausweislich der Pressemitteilung vom 24.01.2013 auch die SolarWorld Anleihen.

Die Solar World AG hatte zwei Anleihen aufgelegt: Die Anleihe 6,125 % SolarWorld AG 10/17 (WKN: A1CR73, ISIN: XS0478864225) wurde im Jahr 2010 aufgelegt; im Jahr 2011 folgte die Anleihe 6,375 % Solar World AG 11/16 (WKN: A1H3W6, ISIN: XS0641270045).

Was bedeuten die in Aussicht gestellten „gravierenden Einschnitte für die Anleger der beiden SolarWorld Anleihen?

Im Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung ist anzunehmen, dass die Anleger wohl Abstriche finanzieller Natur hinnehmen müssen. In der Presse (z. B. Manager Magazin Online, 25.01.2013) werden die angekündigten Einschnitte als ein möglicher Schuldenschnitt interpretiert. Sollte es so kommen, sind Verluste für die Anleger zu befürchten – in welcher Höhe auch immer.

Anleger, die in SolarWorld Anleihen investierten und angesichts der anstehenden Veränderungen befürchten, dass ihre Interessen als Kleinanleger gefährdet sind, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Zum einen können so die Rechte der Anleger bei der anstehenden Sanierung gewahrt werden, zum anderen können auch weitere mögliche Alternativen für die Anleger der SolarWorld Anleihen überprüft werden. Beispielsweise bestehen Schadensersatzansprüche, wenn den Anleger vor der Investition beraten wurden und die Beratung fehlerhaft war.

Mehr Informationen: Infoseite SolarWorld AG

Autor: Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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