Um ein Auto fachgerecht zu entsorgen, muss man es zu einem der über 1.100 zertifizierten Demontagebetriebe bringen, die sich über ganz Deutschland verteilt finden. In Österreich ist die Situation ähnlich. Diese werden jährlich durch einen Sachverständigen überprüft und müssen bestimmte Umweltauflagen erfüllen. Das Recycling ist durch eine EU-Richtlinie in der Regel kostenlos, in manchen Fällen erhält man sogar noch Geld für sein Altfahrzeug. Dazu muss das Fahrzeug aber noch durch seine Bestandteile wie Motor, Katalysator oder Karosserie weiter verwertbar und es dürfen keine Ausbauten vorgenommen worden sein.
Nach Abgabe des zu recycelnden Autos erhält man einen amtlichen Verwertungsnachweis, der bei der Abmeldung des jeweiligen Fahrzeugs vorzulegen ist. Nicht zuletzt muss man zum Abgabetermin seines Altautos sämtliche Fahrzeugpapiere und einen Personalausweis mitbringen. Bevor ein unbrauchbares Auto monatelang in der Garage steht, heißt es zeitnah einen Abschleppdienst zur Autoentsorgung anzurufen.
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Was ist der Unterschied zwischen Altfahrzeugen und Gebrauchtwagen?
Gebrauchtwagen müssen nach kleineren Reparaturen oder Wartungen unmittelbar einsatzbereit und fahrbar sein. So darf der Motor nicht beschädigt sein. Bei Altfahrzeugen ist dies nicht zwingend erforderlich. Jeder Totalschaden eines Autos fällt darum in diese Kategorie. In diesem Fall heißt es, einen Abschleppdienst zur Autoentsorgung in Anspruch nehmen.
Ein weiteres Indiz für ein Altfahrzeug stellen auslaufende Betriebsflüssigkeiten dar. Schließlich legt eine Richtline genau fest, welche Fahrzeuge importiert und exportiert werden dürfen. Viele alte Gebrauchtwagen landen auf den Märkten Osteuropas oder Afrikas.
Was sagt die Statistik?
Laut der Statistik des Kraftfahrtbundesamts wurden im Jahr 2019 von den 3,12 Mio. stillgelegten Altfahrzeugen 1,94 Mio. Fahrzeuge der Gebrauchtwagenmärkte in andere EU-Staaten zugeführt. 0,46 Mio. Autos waren Altfahrzeuge, 0,22 Mio. Vehikel wurden ins Nicht-EU-Ausland exportiert und der Rest wurde statistisch nicht belegt oder zugeschätzt.
Umweltrechtliche Aspekte beim Recycling von Altfahrzeugen
In einem Auto sind viele umweltgefährdende Substanzen enthalten, seien es Bremsflüssigkeiten, Motorenöl sowie Blei in den Batterien. Diese dürfen nicht in die Umwelt gelangen und müssen sachgerecht entsorgt werden. In jüngeren Fahrzeugen finden sich zudem häufig Lithium-Ionen-Akkus, die entflammbar sind. Die professionelle Demontage ist daher unverzichtbar. Die Verwertungsquoten liegen in Deutschland zwischen 85 und 95 Prozent. Ziel ist die Schonung von Ressourcen. Daneben kann der Verkauf von Gebrauchtwagen dazu beitragen, dass weniger Neuwagen gekauft werden.
Die Wertstoffe, darunter sämtliche Metallkomponenten, werden recycelt und tragen damit zur Schonung der Umwelt bei. Sie machen bis zu 75 Prozent der Fahrzeugmasse aus. Sogar Edelmetalle wie Gold und Platin können in den Armaturen eines Fahrzeugs enthalten sein. Nach der Trockenlegung und dem Ablassen der gefährlichen Flüssigkeiten sowie der Entnahme sämtlicher Ersatzteile und Wertstoffe wird die Restkarosse geschreddert. Die geschredderten Schrottteile finden in der Metallindustrie teilweise eine neue Verwendung.
Rechtlich ist die Verwertung von Altfahrzeugen genau geregelt. So muss ein flächendeckendes Rücknahmenetz vorhanden sein und die nächste Rücknahmestelle muss sich im Umkreis von nicht mehr als 50 Kilometern vom Wohnort des Fahrzeughalters befinden.
Interessant ist, dass nicht alle Altautos verschrottet werden oder auf den regulären Gebrauchtwagenmärkten im In- und Ausland landen, sondern ein beträchtlicher Teil an unbekannten Orten verbleibt. Es liegt die Vermutung nahe, dass es sich dabei um illegale Recyclinghöfe handelt. Im schlimmsten Fall erfolgt die Entsorgung sogar direkt in der Natur. Wertvolle Rohstoffe gehen auf diesem Weg verloren.
Ausführlich informieren die Seiten des Umweltbundesamts, was beim Recycling eines Altfahrzeugs zu beachten ist.