Das Amtsgericht Langen hat eine Klage eines Bankkunden gegen einen Kreditkartenanbieter auf eine eher unerwartete Weise entschieden. Mehrfach waren Beiträge von der Kreditkarte des Klägers abgebucht worden. Er verlangte die Erstattung der durch unautorisierte Freigaben entstandenen Verluste, während die Bank auf den ordnungsgemäßen Ablauf des SMS-TAN-Verfahrens pochte und geradezu ausschließen wollte, dass bei diesem vermeintlich sicheren Verfahren es zu nicht autorisierten Abbuchungen kommen könne.
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Das Urteil ist insofern interessant, als dass sich das Gericht gar nicht damit befasste, ob der Kunde die Abbuchungen autorisiert hatte oder eine unautorisierte Abbuchung hätte vermeiden können, sondern ausschließlich damit, ob das veraltete SMS-TAN-Verfahren als „absolut sicher“ bezeichnet werden kann, verbunden mit der Frage, warum es neue Methoden gibt, die angeblich noch sicherer sind.
Da die Behauptung, dass SMS-TAN 100 % sicher sei, von der Bank nicht bewiesen werden konnte in Abgrenzung zu aktuelleren Methoden, wurde sie zur Erstattung der Kosten verurteilt. Wenn das Verfahren nicht sicher sei, könne es durchaus zutreffen, dass es zu nicht autorisierten Abbuchungen kommen könne.