SKY-Kunden sauer auf die Funke Mediengruppe wegen TV Digital-Abo

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TV Digital Abonnement: Viele SKY-Kunden fĂŒhlen sich von der Funke Mediengruppe ĂŒbervorteilt

Streitpunkt TV Digital-Abo: LĂ€uft nicht alles rund aktuell bei Kunden von Sky-Deutschland: Erst mĂŒssen sie sich fĂŒr die Freitagspiele einen neuen Anbieter suchen, dann bucht auch noch die Funke Mediengruppe GebĂŒhren fĂŒr die Fernsehzeitung TV Digital ab, obwohl viele Sky-Kunden der Meinung sind, solch ein Abo niemals und wenn ĂŒberhaupt dann nur in Unkenntnis einer möglichen Kostenpflicht abgeschlossen zu haben.

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Auch höchst verwunderlich: Die GebĂŒhren fĂŒr das TV Direkt der Funke-Mediengruppe wird den vermeintlichen Abonnenten direkt vom Konto abgebucht – und zwar im Rahmen der erteilten Abbuchungsgenehmigung, die Sky-Nutzer dem Anbieter Sky ausgestellt hatten. Viele sind jetzt ĂŒberrascht, dass es möglich ist, aus der gleichen Abbuchungsgenehmigung auch die Erlaubnis zu ziehen, als „Dritter im Bunde“ GebĂŒhren abbuchen zu dĂŒrfen.

Hinzukommt: Mit der KĂŒndigung eines Sky-Abos wird die TV Digital nicht automatisch mit gekĂŒndigt, das lĂ€uft sauber weiter und muss direkt bei TV Digital gekĂŒndigt werden, auch wenn man diesen „Vertragspartner“ bislang nur schemenhaft auf dem Schirm hatte. FĂŒr VerbraucherschutzanwĂ€lte wie den Wiesbadener Juristen Joachim CĂ€sar-Preller ist die Sache klar: „Eine Zahlungspflicht entsteht nur dann, wenn ein Sky-Kunde klar und deutlich ĂŒber die Zahlungspflichtigkeit des zusĂ€tzlichen Abos aufgeklĂ€rt wurden. Auch ein schleichender Wechsel von einem Gratisangebot mit Wandel zu einem kostenpflichtigen Dienst ist so nicht zulĂ€ssig.“

Empfohlen wird in einschlĂ€gigen Foren, den Betrag zurĂŒck zu buchen und eine formlose Notiz an die Funke-Mediengruppe zu schicken mit dem Hinweis, dass es keinen Vertrag zur Auslieferung von Fernsehzeitungen gĂ€be. Solche Mitteilungen gelten auch per Email als zugestellt. CĂ€sar-Preller empfiehlt aber auch, nicht zu regen Briefverkehr zu fĂŒhren, sondern juristisch saubere Fakten zu schaffen: „Nach unserer Erfahrung fĂŒhrt zu umfangreicher Schriftverkehr nur dazu, dass sich die Gegenseite gut positionieren kann. Ergibt sich aus der ersten Kontaktaufnahme keine Einigung, dann sollte ein Anwalt hinzugezogen werden – idealerweise mit UnterstĂŒtzung einer Rechtsschutzversicherung.“

Rechtsanwalt Joachim CĂ€sar-Preller vertritt bereits zahlreiche SKY-Kunden auch in anderen Themenbereichen.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

1 comments
  1. Tbaum mediazeitschrift kommt nicht mehr zahlen aber 2.2 Euro fĂŒr die Zeitschrift möchte sofort ĂŒber die Post die Zeitschrift bekommen. Weil ĂŒber boten kommt sie nicht. War schon öfter

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