Beim Thema Fußball hört der Spaß auf – diese Erfahrung macht aktuell der Bezahlsender SKY, über dessen Kanäle der Bundeliga-Fan bislang recht exklusiv das Fußballwochenende live erleben konnte, frei nach dem Slogan „Alle Spiele, alle Tore“. Aber: Sky hat Konkurrenz bekommen. Der Anbieter Discovery mischt mit Eurosport neuerdings tüchtig mit.
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Die Aufsplittung der Bundesligarechte stellt eingefleischte Fans der Liga vor ein Problem: Sky allein reicht nicht mehr, um wirklich „alle Spiele, alle Tore“ auf dem Schirm zu haben. Die Partien der ersten Bundesliga am Freitagabend, am Sonntagmittag oder Montagabend können beim Platzhirschen nicht mehr live gesehen werden. Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden: „Die Kunden müssen nicht akzeptieren, dass das Sky-Angebot reduziert ist, aber die Preise nicht angepasst wurden. Viele Abonnenten erwägen die fristlose Kündigung, wenn das Abo nicht billiger wird. Und das zu recht!“
Konkret geht es um 40 Bundesligaspiele, die Eurosport exklusiv zeigen darf, darunter alle 30 Freitagsspiele sowie fünf Partien am Sonntag um 13.30 Uhr und am Montag um 20.30 Uhr. Cäsar-Preller: „Wer also diese Spiele live sehen will, muss Eurosport schauen und dafür ein zusätzliches Abo bezahlen!“ Das dürfte für private Nutzer mindestens ärgerlich sein. Problematischer ist, laut Cäsar-Preller, dass Sky mit seinem Restprogramm nicht mehr die versprochene Vielfalt und Exklusivität halten kann und davon auch gewerbliche Kunden betroffen sind, die über ihr Sky-Abo die Spiele z.B. in ihren Gaststätten übertragen haben. Für diese Abos sind zum Teil sehr hohe Gebühren fällig. Doch nun können sie beispielsweise am Freitagabend den Zapfhahn zudrehen, weil ihre Kunden anderswo Fußball gucken. Cäsar-Preller: „Den Kunden müsste entweder ein umfassendes und besonderes Rücktrittrecht eingeräumt oder der bestehende Abo-Preis deutlich gesenkt werden.“
Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt, den SKY-Vertrag anzufechten. „SKY-Kunden wollten die ganze Bundesliga und haben sich wegen der eindeutigen Werbeversprechen für SKY entschieden. Bei gewerblichen Kunden kommen erschwerend nicht einkalkulierte Einnahmeausfälle hinzu.“
Sollte der Anbieter auf entsprechende Kündigungsschreiben ablehnend oder ausweichend reagieren, sollte unverzüglich ein Anwalt mit der Wahrung der Interessen beauftragt werden.
Mehr Informationen: www.caesar-preller.de
Autor Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller