Ein Skoda-Fahrer kann sich freuen: Er kann seinen vom Abgasskandal betroffenen Skoda Yeti 2,0 TDI zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. März 2019 entschieden.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
„Das Gericht hat keinen Zweifel daran gelassen, dass unser Mandant durch die Abgasmanipulationen geschädigt wurde und Anspruch auf Schadensersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart, der das Urteil gegen die Volkswagen AG durchgesetzt hat.
Der Kläger hatte den Skoda Yeti im Jahr 2011 gekauft. In dem Fahrzeug ist der von VW hergestellte Motor des Typs EA 189, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden, verbaut. „Unser Mandant fühlte sich durch die manipulierten Abgaswerte getäuscht und betrogen und machte daher Schadensersatzansprüche geltend“, so Rechtsanwalt Seifert. Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab der Klage weitgehend statt.
In dem Skoda Yeti sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden, stellte das Gericht fest. Dabei sei es unerheblich, dass das Fahrzeug nicht von VW, sondern von Skoda hergestellt wurde. Maßgeblich sei, dass VW den Motor mit der Manipulationssoftware hergestellt und der Konzerntochter Skoda zur Verfügung gestellt habe. Unbeachtlich sei auch, dass ein kostenloses Software-Update zur Beseitigung der Abgasmanipulationen angeboten wurde. Dies sei nur ein nachträgliches Bemühen von VW den bereits entstandenen Schaden zu begrenzen. Das mache den zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vollendeten Betrug aber nicht ungeschehen, stellte das LG Nürnberg-Fürth klar. Die Täuschung und der darauf beruhende Irrtum des Klägers seien für den Kauf des Fahrzeugs und den daraus resultierenden Schaden ursächlich gewesen. Denn nach allgemeiner Erfahrung sei nicht davon auszugehen, dass ein Verbraucher ein Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten kaufen würde.
VW habe dabei vorsätzlich und mit der Absicht, sich zu bereichern, gehandelt. Ein Programm, das auf dem Prüfstand für einen geringeren Ausstoß von Stickoxiden sorgt und sich im regulären Straßenverkehr abschaltet, lasse sich nur vorsätzlich verwenden. „Daher folgt aus dem ständigen Verschweigen einer solchen gegen die Typengenehmigung verstoßenden Software, dass Täuschung, Irrtum, Schaden und Entreicherung jedes Käufers eines betroffenen Fahrzeugs bewusst und gewollt gewesen sind“, fand das LG Nürnberg-Fürth deutliche Worte und verurteilte VW zur Schadensersatzzahlung.
„Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, es zeigt aber, dass immer mehr Gerichte VW im Abgasskandal in der Schadensersatzpflicht sehen. Diese Rechtsauffassung wurde zuletzt durch Hinweise des BGH oder auch der Oberlandesgerichte Köln und Karlsruhe noch gestärkt. Daher bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchsetzen zu können“, sagt Rechtsanwalt Seifert.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.