Die Ermittlungen im Anlageskandal rund um die S&K Gruppe und deren Geschäftsführer Stephan Schäfer und Jonas Köller dauern weiter an. So umfasst nach Angaben des Handelsblatts alleine die Hauptakte im gegenständlichen Hauptverfahren nahezu 20.000 Seiten.
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Der Anlageskandal rund um die S&K gilt derzeit als das größte Betrugsverfahren in Deutschland. So wird 85 Verdächtigen vorgeworfen, mit einem ausgeklügelten Schneeballsystem unwissende Anleger geprellt zu haben. Den Beteiligten wird vorgeworfen, die von den Anlegern eingesammelten Gelder gar nicht investiert zu haben, sondern dazu benutzt zu haben, fällige Ausschüttungen von alten Gläubigern zu bezahlen. Die von vielen Anlegern gestellte Frage, wann Anklage erhoben wird oder das Strafverfahren beginnt, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Erforderlich ist dafür zunächst der Abschluss der Ermittlungen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll sich der Schaden, der durch die S&K Gruppe verursacht wurde, auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufen.
Ansprüche gegen S&K?
Auch wenn die Ermittlungen noch andauern, können bereits jetzt zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Ansatzpunkt kann hierbei eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die Kapitalanlage und deren Risiken sein.
Gerade im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds ist eine anlagegerechte Beratung nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlich, wonach das gegenständliche Produkt dem Anleger und dessen Anlagezielen entsprechen muss. Erfolgt diese nicht, kann eine Schadensersatzpflicht begründet werden.
Hilfe für Betroffene
Wir raten betroffenen Anlegern nun zum Handeln. Sie sollten den Rat eines auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalts aufsuchen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Die IVA Rechtsanwalts AG vertritt betroffene Anleger der S&K Gruppe. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob auch Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Mehr Informationen: www.anlegerschutz.ag/S&K
Autor: Rechtsanwalt Dr. Jan Finke