Eine Besucherin von www.verbraucherschutz.tv schildert uns folgenden Fall: Sie hatte im Dezember über preisvergleich.de einen Stromanbieter für ihre neue Wohnung beantragt. Im letzten online-Schritt nach Bestätigung des Wechsel, kam von preisvergleich.de ein Hinweis, dass dieser Service nun 49 Euro kosten soll und vom Konto eingezogen wird. Und weiter: „Man hat daraufhin keine Möglichkeit mehr das Angebot zu stornieren oder zu kündigen und muss zwangsläufig die 49 Euro zahlen. Nachdem mir die 49 Euro vom Konto abgebucht wurden, habe ich mit meinem neuen Stromanbieter telefoniert und dieser hat mir ebenfalls mitgeteilt, dass diese 49 Euro nicht rechtens sind und es da schon mehrere Probleme gab und ich mir das Geld über meine Bank zurückholen soll. Das habe ich gemacht und nun folgende E-Mail von preisvergleich.de erhalten.“
Betreff: Ihr Stromanbieterwechsel
Sehr geehrte Frau xxxx,
Sie haben sich auf unserem Verbraucherportal zu dem Wechsel von Ihrem bisherigen Stromversorger zur Stromio GmbH entschieden. Wir erhielten von unserem Kreditinstitut die Information, dass die Lastschrift zum Einzug der Servicepauschale Ihres Stromtarif-Vergleichs von dem von Ihnen angegebenen Girokonto fehlgeschlagen ist. Wir fordern Sie daher auf, den fälligen Betrag von 57,00 € (49,00 € Servicepauschale + 8,00 € Rücklastschriftgebühr) bis zum 31.01.2011 auf folgendes Konto zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Buchhaltung
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