Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige, die in Marketing investieren müssen, stehen oft nicht nur vor der schwierigen Entscheidung, was zu tun ist, sondern aus Ressourcenmangel auch oft vor der Frage: „Wer soll das machen?!“ Aus Ahnungslosigkeit, Gutgläubigkeit, aber auch oft aus Zeitmangel und Stress fällt nach kurzer Suche die Wahl auf einen Anbieter, der den reibungslosesten Ablauf bei überschaubaren, fixen und vor allem sich wieder refinanzierenden Kisten verspricht. Oder man wird grad im richtigen Augenblick von jemandem angerufen, der genau das bietet, was man gerade braucht – oder man wird schlichtweg überrumpelt.
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Durch sogenannte Coldcalls treffen Unternehmer auf die SEO Medien GmbH, über deren technische und inhaltliche Kreativität wir uns hier gar nicht auslassen wollen, aber deren Vertragsgebaren durchaus kritisch zu bewerten ist
Es soll hier um die Vertragsbedingungen gehen und das Gefühl, in eine Abofalle geraten zu sein, das hier besprochen werden soll.
Umstrittener Wert eines ABVZ-Eintrages
Die SEO Medien GmbH empfiehlt mit blumigen und vielversprechenden Worten einen Eintrag im Onlineverzeichnis ABVZ – Gewerbetreibende, die darauf eingehen, haben in aller Regel ein Abo am Hals, das sie so garantiert nicht gewollt haben – und immense Kosten, ohne dafür einen realen Gegenwert erkennen zu können. Rechtsanwalt Loschelder: „Ein Eintrag in so eine Liste kann nicht schaden, und einen solchen Eintrag anzubieten ist auch nicht verboten, aber die Chance, dass sich aus einem Eintrag in das Verzeichnis der SEO Medien GmbH ein echtes Geschäft oder erfolgreiche Neukundenakquise ergibt, ist denkbar gering.“
Der erfahrene Fachanwalt empfiehlt: „Keinesfalls sollte man Rechnungen zahlen oder sich auf einen halbgaren Vergleich einlassen!“
Wahre Absichten werden verschleiert
Die SEO Medien GmbH aus Garrel setzt auf Coldcalls: Bei diesen ungefragt eingehenden Telefonanrufen handelt es sich mehr oder weniger um Trickanrufe eines darauf geschulten Callcenters, bei denen die wahren Kosten wie im Kleingedruckten eines Vertrages nach Meinung vieler Opfer absichtlich, oder zumindest sehrt geschickt, verschleiert werden
Loschelder: „Firmenkonzept ist nicht die Vorhaltung eines möglichst erfolgreichen Verzeichnisses, sondern die Abrechnung von Abonnenten, die die Falle zu spät oder gar nicht registriert haben und nun ohne anwaltliche Hilfe aus dem Vertrag nicht mehr herauskommen“.
Die Masche SEO Medien GmbH
Geschäftsführer Peters – Peters Online Verlag GmbH – ist in der Branche kein unbekannter und hat bereits mehrere Firmen gleicher Strickart gegründet. In den Vertragswerken geht es um Vertragsschluss, Leistung und Kosten – alles gut bis dahin, Nur dass der Vertrag von vielen Opfern in dieser Firm gar nicht registriert wird
(1) Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss.
(2) Der Business-Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 24 + 12 Monaten. Er ist mit einer Frist von 12 Wochen zum Ablauf des zweiten Vertragsjahres kündbar. Endet das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Gesamtlaufzeit von 24+12 = 36 Monaten, so errechnet sich der Beitrag für die tatsächlich in Anspruch genommene Zeit rückwirkend gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preise für die tatsächlich in Anspruch genommene 24 monatige Laufzeit.
(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis, falls er nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.
(4) Die zu dem Basiseintrag bei Vertragsabschluss einmal zugebuchten Onlineoptionen bleiben bei Verlängerung des Vertrages Vertragsbestandteil und werden zu den vereinbarten Konditionen – sofern der Kunde diesem nicht in Textform widerspricht – weiterberechnet.
Insgesamt kann es je nach Verhandlungsgeschick des Anrufers um Gesamtkosten von bis zu 4000 Euro gehen
In den Cold Calls erfolgt ein Datenabgleich, auf die Opfer möglichst oft mit „Ja“ antworten sollen, daraus entwickelt das Unternehmen dann eine angebliche Zusage zum Vertragsschluss. Oft wird auch vorgegaukelt. Man wäre ja schon lange „Partner“ und man wolle nur die Daten abgleichen. Wird dann abschließend nach dem Abzielen eines Telefonmitschnitts nicht ausdrücklich verneint, sitzt der Gewerbetreibende in der Falle.
Auszug aus den AGB: „Bei kostenpflichtigen Eintragungen in unser Firmenverzeichnis kommt der Vertrag alternativ auf einem der nachfolgend beschriebenen Wege zustande: – Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch SEO Medien GmbH aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient. – Der Kunde erteilt den Auftrag in Textform, der anschließend von SEO Medien GmbH bestätigt wird. Der Kunde erhält mit der Rechnung seine Daten zum Login in den Kundenbereich auf abvz.de, wo er auch eigenständig seine Daten ändern kann und diese nach Verifizierung durch SEO Medien GmbH freigegeben werden.“
Wie reagieren auf Forderungen der SEO Medien GmbH?
Kurz nach nach dem Telefonanruf kommt die Rechnung erfolgt die Rechnungsstellung. Rechtsanwalt Loschelder empfiehlt, auf keinen Fall irgendwelche Zahlungen zu leisten oder mit dem Unternehmen zu kommunizieren, sondern angesichts der drohenden Gesamtkosten sofort einen Anwalt für das außergerichtliche Abwehrverfahren zu beauftragen. Die Kosten dafür stehen in keinem Verhältnis zu Gesamtsumme. Gern macht Ihnen die Kanzlei Loschelder Leisenberg dazu ein Angebot.
Ein kompletter Forderungsverzicht ist zu erwarten und nach den Erfahrungen der Kanzlei auch realistisch. Loschelder: „Bis dahin sollte es auch nicht Ihre Nerven kosten – wir übernehmen das für Sie!“