Bislang hielt sich das Gerücht, dass ohne offiziellen Zwangsrückruf durch das Kraftfahrtbundesamt im Abgasskandal keine Verfahren zu gewinnen sind, hartnäckig. Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung von Dr. Hartung Rechtsanwälte GmbH aus Mönchengladbach ist nun der juristische Gegenbeweis gelungen (Urteil des LG Mönchengladbach zum AZ 1 O 248/18). Sein Mandant kann seinen gebraucht gekauften Mercedes C220 (Schadstoffklasse 6) zurückgeben, auch wenn für dieses Model kein verpflichtender Rückruf durch das KBA ausgegeben wurde.
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Begründung: Das Gericht bewertete das „Thermische Fenster“ als Abschaltvorrichtung und bescheinigte dem Fahrzeug des Klägers nach Vortrag durch Dr. Hartung einen dadurch dauerhaft zu hohen und nicht dem Regelwerk, bzw. der Zulassungsgenehmigung entsprechenden Schadstoffausstoß (NoX).
Thermisches Fenster ist eine Abschaltvorrichtung
Ab welchen Temperaturen in die Abgasreinigung eingegriffen wird, das tue dabei nichts zur Sache, so das Landgericht Mönchengladbach im Verfahren AZ 1 O 248/18. Ausschlaggebend sei, dass die Regelungen für ein reguläres und zulässiges „Thermisches Fenster“ von Mercedes für dieses Fahrzeug nicht eingehalten wurden. Demnach ist eine Abschaltung der Abgasreinigung nur dann zulässig, wenn durch Überhitzung eine Gefährdung der beteiligten Bauteile ansteht. Alles, was darüber hinausgeht, ist missbräuchlich und demnach als unzulässige Abschaltvorrichtung zu bewerten. Der Mercedes-Fahrer hatte das Fahrzeug im Bewusstsein gekauft, mit einem sauberen Motor auch etwas für die Umwelt tun zu können. Hätte er von der Existenz einer Abschaltvorrichtung gewusst, dann hätte er das Auto nicht gekauft.
Entscheidung zum Nutzungsersatz geht vor das OLG
Die Daimler AG wurde nicht nur verurteilt, den Kaufpreis in Höhe von 30.000 Euro zurückzuzahlen, sondern auch die Zinsen in Höhe von 4 Prozent ab Kaufdatum sowie in Höhe von 5 Prozent ab Klageerhebung, außerdem die außergerichtlich angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 1400 Euro. „Leider folgte das Gericht unserer Sichtweise in Bezug auf den Nutzungsersatz nicht, daher müssen wir uns den Abzug von rund 2500 Euro leider vorerst gefallen lassen!“ Um die Rechtsprechung weiter verbraucherfreundlich zu entwickeln, wird gegen die Anrechnung des Nutzungsersatzes aller Voraussicht nach das Rechtsmittel der Berufung eingelegt, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal, zu verbraucherschutz.tv.
Daimler hat den Anspruch verspielt
Der Gebrauchtwagenkäufer war etwa 15.000 Kilometer mit dem Auto gefahren. Für ihn und seinen Anwalt macht der Abzug in Höhe von rund 2500 Euro keinen Sinn, weil Daimler diesen Anspruch durch die Manipulationen verspielt habe.
Rechtsanwalt Dr. Hartung kann mit diesem sensationellen Urteil trotzdem gut leben. „Wir haben bewiesen, dass ein deutsches Landgericht auch ohne einen offiziellen Rückruf von der Unzulässigkeit einer technischen Einrichtung überzeugt werden kann!“ Die Daimler AG hat bislang keine 10 Urteile „kassieren“ müssen, unter Umständen kündigt sich ein Wechsel in der Rechtsprechung an.
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Na endlich
Mal sehen wie Daimler jetzt agiert!!!