Wenn im Dezember 2018 die Ansprüche im VW-Dieselskandal verjähren, dann dürfte es für eine Person ein besonders heftiges Durchatmen geben. Für Ex-VW-Chef Marin Winterkorn zieht sich die Schlinge nämlich aktuell stetig zu. Maßgebliche Zeugenaussagen lassen den Schluss zu, dass er nicht nur von Anfang an von den Manipulationen am EA189 gewusst hat, sondern diese auch aktiv mitbeschlossen bzw. im Jahr 2007 sogar selbst angeordnet hat.
Belastet wird der Ex-Manager, der in den USA mit Haftbefehl gesucht wird, von einem Konstrukteur aus der Motorenentwicklung. Jens Hadler war im VW-Konzern an maßgeblichen Stellen an der Entwicklung des Pumpe-Düse-Motors beteiligt. Die Staatsanwaltschaft München II hatte in Hadler bereits im Dezember 2017 einen wichtigen Belastungszeugen gefunden, der Winterkorns, bisherige Geschichte „zerbröselte“. Laut Hadler muss Winterkorn von Anfang an Bescheid gewusst haben.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Die neuen Erkenntnisse stellen aber grundsätzlich die Verjährung zum Jahresende in Frage, da die nun im Raum stehende „Sittenwidrige Schädigung“ unter Umständen einen neuen Anlauf der Verjährung bedeutet könnte.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der im Dieselskandal bereits hunderte von VW-Eigentümern in Verfahren gegen VW vertritt ist sicher, dass gerade die aktuelle Verjährungssituation eine Neubewertung der Winterkorn-Rolle notwendig macht: „Bei den jetzt verjährenden Fällen geht es ausschließlich um Fälle von Betrugshaftung, die sich ausschließlich gegen den Konzern und nicht gegen einzelne Händler wenden. Können wir zweifelsfrei nachweisen, dass der konzernleitende Manager mit eigenen Entscheidungen einen Betrug nicht nur in Kauf genommen, sondern auch aktiv angeordnet hat, dann ist zumindest der Betrug eindeutig dokumentiert, dann geht es nur noch um die Höhe des Anspruchs. ich gehe auch davon aus, dass sich die Verjährungsfrist um drei Jahre verlängert!“
Laut Hartung kristallisiert sich heraus, dass Softwaremanipulationen nicht nur notwendig waren, um Grenzwerte einzuhalten, sondern auch um die Lebensdauer des Partikelfilters zu erhalten: „Insbesondere daraus ergibt sich jetzt ein neuer Aspekt, nämlich dass durch ein Softwareupdate ein neuer Mangel entsteht, der bei der VW-Motorenentwicklung bewusst eingegangen wurde.“
Der Jurist und Herausgeber des Portals www.pkw-rueckgabe.de steht als Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.