NLTS / selbstauskunft.de – Nah dran am SCHUFA-Original

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Selbstauskunft Schufa

Die Betreiber der Seite „selbstauskunft.de“ haben offenbar keine Angst vor  der SCHUFA – ganz im Gegensatz zu den Menschen, die von der Seite ganz gezielt über Google-Werbung angesprochen werden. Die Seite ist sehr nah dran am Original www.meineschufa.de – hat aber überhaupt nichts mit der SCHUFA  zu tun. Die Seite ermöglicht es, einen eigentlich kostenlosen Dienst der SCHUFA für 29,90 Euro zu nutzen, dieses Geld streicht sich das Unternehmen, das Betreiber dieses Angebotes ist, ein. Wer das nicht bezahlt, muss damit rechnen, sehr schnell mit Mahnungen und Inkasso überhäuft zu werden. Mit jeder Eskalationsstufe wird es teurer.

NLTS-Erstberatung vom Anwalt

Rechtsanwalt Fritsch bietet zum Thema eine Erstberatung ein, die Opfer dieser Masche online beauftragen können.

Der Firmensitz der“ NLTS Global Analytics s.r.o“ befindet sich in Plzen in der Tschechischen Republik, Vorsitzender der Aktiengesellschaft nach tschechischem Recht (s.r.o) ist Frank Drescher. Nach aktuellen uns vorliegenden Informationen soll der tschechische Firmensitz mittlerweile aufgelöst worden sein und die Firma agiert nun von Italien aus.

Früher war die Berliner NPHO services ltd. & co. kg Herausgeber, und auch für diesen Auftraggeber übernahm schon die Mainzer Colleon Inkasso den Forderungseinzug. Verantwortlich im Sinne des Presserechtes bei der NPHO: Frank Drescher, über den verbraucherschutz.tv 2013 zum ersten Mal berichtete.

schufa selbstauskunft

Google Ads hat sich da wohl etwas übersehen: Laut AGB ist die Nutzung von fremden Marken unzulässig und kann zur Sperrung von Konten führen. Zitat: „Google befolgt die Markengesetzgebung der jeweiligen Länder und verlangt, dass durch Google Ads-Anzeigen keine Markenrechte Dritter verletzt werden.“

Die Masche erinnert an das alte Abofallen-Prinzip und ist eine gefährliche Falle für alle, die schnell klicken und zu wenig lesen und nachdenken. Die Zielgruppe ist also riesig. Wer auf das Angebot eingeht, wird irgendwann auf die SCHUFA-Seite weitergeleitet, hat aber irgendwo auf dem Weg dorthin einen kostenpflichtigen Dienst bestellt. Unter dem Strich: selbstauskunft.de lässt es sich bezahlen, die Daten an die SCHUFA weiterzuleiten. Es wird zwar in den AGB Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt, aber auch blitzschnell wieder zurückgenommen.

selbstauskunft.de:  Nichts mit SCHUFA zu tun

In den AGB klärt sich dann ja zum Glück alles auf! Aber wer liest schon AGB?

„NLTS steht in keiner vertraglichen Beziehung zu den Auskunfteien und hat keinen Einfluss auf deren Antworten oder sonstiges Verhalten. NLTS ist auch nicht verpflichtet, bei den Auskunfteien nachzufragen, mit diesen zu verhandeln oder irgendeine Reaktion herbeizuführen.“

Mit dem Vorgang der Selbstauskunft hat man natürlich überhaupt nichts zu tun: „Eine umfassende Speicherung der Vertragstexte zum jeweiligen Geschäftsvorfall findet durch NLTS nicht statt.

Zum Widerruf steht in den AGB: „Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht im Rahmen des Fernabsatzes ein gesetzliches Widerrufsrecht zu„, auf der Startseite nimmt man es damit nicht ganz so genau: „Mit Bestellung wünsche ich, dass mein Auftrag jetzt sofort vollständig ausgeführt wird, somit die Möglichkeit des Widerrufs entfällt.“

Ob das alles rechtens ist? Wahrscheinlich nicht, vielleicht doch. Aber es wird wahrscheinlich ewig dauern, bis der Gesetzgeber oder Ermittlungsbehörden reagieren. Wahrscheinlicher ist es, dass die SCHUFA sich das nicht gefallen lässt. Ob das Abzocke ist?

Keine Ahnung, darüber müssen andere entscheiden. Wer auf die Seite geht, und 29,90 Euro bezahlt für einen Dienst, der nichts kostet, der mag sich unter Umständen abgezockt fühlen: Der SCHUFA wird’s recht sein, denn das Unternehmen erhält zum Nulltarif das, was ihm am wichtigsten ist: Adressen. Im Sinne der DSGVO sind Maßnahmen, die ausschließlich der Generierung von Adressen dienen, ja wohl auch irgendwie verboten, oder?

Kleiner Ausflug auf die Rechtsebene:

Personenbezogene Daten müssen nach Art, 5 DSGVO (die gilt auch in Tschechien)

  1. auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);

Dazu Rechtsanwalt Fabian Fritsch von der Hamburger Hafencity-Kanzlei: Sind AGB zu lang und zu kompliziert, dann kann der Anbieter nicht automatisch davon ausgehen, dass ein durchschnittlicher User sie liest, versteht und akzeptiert.

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Tomke Schwede

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