Seat Leon EA 288 – LG Darmstadt spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu – 1 O 89/20

Wegen der Verwendung einer unzulÀssigen Abschalteinrichtung bei einem Seat Leon hat das Landgericht Darmstadt die Volkswagen AG mit Urteil vom 21. September 2020 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 O 89/20). Das Besondere daran: In dem Seat steckte nicht der durch den VW-Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotor des Typs EA 189, sondern bereits der Nachfolgemotor des Typs EA 288.

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„Auch bei Fahrzeugen des VW-Konzerns, die mit diesem Nachfolgemotor ausgestattet sind, erhĂ€rtet sich der Verdacht einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung weiter und die verbraucherfreundlichen Urteile hĂ€ufen sich“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Der KlĂ€ger in dem Fall vor dem LG Darmstadt hatte den Seat Leon mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 5 im Jahr 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Motor war ursprĂŒnglich eine Software verbaut, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im PrĂŒfmodus befindet. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete deshalb zwar keinen RĂŒckruf an, einigte sich mit dem Hersteller aber darauf, dass dieser ein freiwilliges Update durchfĂŒhrt.

Der KlĂ€ger machte SchadenersatzansprĂŒche wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung geltend – mit Erfolg. Der KlĂ€ger sei vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Darmstadt. Das Gericht stellte fest, dass wie schon die Modelle mit dem Motor EA 189 auch die Fahrzeuge mit dem Nachfolgeaggregat EA 288 mit einer unzulĂ€ssigen Software ausgestattet waren. Diese hĂ€tte die Stilllegung der Fahrzeuge zur Folge haben können.

VW rĂ€umte ein, dass die Software in dem Motor die Fahrkurve im Neuen EuropĂ€ischen Fahrzyklus (NEFZ) erkennt. Dadurch wĂŒrden zwar die Emissionswerte auf dem PrĂŒfstand verbessert, allerdings sei die Fahrkurvenerkennung nicht notwendig, um die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. Daher sei sie nicht illegal, argumentierte der Autohersteller.

Die Argumentation verfing beim LG Darmstadt nicht. Die Abschalteinrichtung sie vielleicht weniger verwerflich als beim EA 189, sie bleibe aber unzulĂ€ssig. Dem Fahrzeug hĂ€tte daher, wie beim EA 189, die Betriebszulassung entzogen werden können. Der KlĂ€ger sei getĂ€uscht worden und schon mit Abschluss des Kaufvertrags sei ihm ein Schaden entstanden. Er könne das Fahrzeug daher zurĂŒckgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung verlangen, urteilte das LG Darmstadt.

„VW kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Er setzt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 fort. Auch hier bestehen gute Chancen auf Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

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