Schutzgemeinschaft für PROKON-Anleger

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Ein Rundschreiben des Windkraftkonzerns PROKON sorgt derzeit für Verunsicherung bei Anlegern, die in PROKON Genussrechte investierten. Die Anleger werden aufgefordert, ihre Genussrechte  mindestens bis zum 31.10.2014 zu halten und auf eine Kündigung zu verzichten. Anderenfalls – so wird in sehr deutlichen Worten ausgeführt – drohe noch im Januar die Insolvenz. Bis zum 20. Januar sollen die Anleger erklären, ob sie ihre Genussrechte behalten oder kündigen.  

„Die Anleger stecken in einer schwierigen Situation. Sie fürchten um ihr angelegtes Geld. Allerdings sollten sie sich von Geschäftsführung auch durch solchen Schreiben unter Druck setzen lassen. In der aktuellen Situation sollten sie sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen“, sagt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Lahr.

Daher hat die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen eine Schutzgemeinschaft für PROKON-Anleger gegründet. Hier finden sie Rat und Hilfe und werden über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert. Auf der Website der PROKON-Schutzgemeinschaft informiert die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen zudem über die aktuellen Entwicklungen rund um PROKON und beantworten die dringendsten Fragen. PROKON-Anleger, die ihre Rechte wahren wollen, können sich der PROKON-Schutzgemeinschaft anschließen.

Mehr Informationen:  www.PROKON-schutzgemeinschaft.de

 

 

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