Schufa-Löschung: Postbank muss Einträge löschen

Die Deutsche Postbank AG nimmt bekanntermaßen viele Schufa-Negativeinträge vor. Diese erfolgen nicht immer zu Recht. Dies zeigt auch ein weiterer Fall, der zunächst das Landgericht Berlin und danach das Landgericht Frankfurt (Main) beschäftigte. Bei den Rechtsanwälten meldete sich ein jungverheiratetes Ehepaar, welches bei der Postbank über dubiose externe Kreditvermittler ein Darlehen von 10.000,00 Euro aufgenommen hatte.

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Wie sich im Rahmen der rechtsanwaltlichen Untersuchung herausstellte, waren die Eheleute hierbei Betrügern aufgesessen. Diese hatten ihnen zwar den Kredit vermittelt, jedoch nur circa die Hälfte des Kredits an die Eheleute zur Auszahlung gebracht. Die restliche Kreditsumme wurde als angebliche „Vermittlungsgebühr“ einbehalten. Zudem waren die Kreditvertragsanträge gar nicht von den Eheleuten selbst unterzeichnet worden. Die Unterschriften waren vielmehr gefälscht. Etliche Angaben in den Kreditverträgen waren durch die betrügerischen Kreditvermittler frei erfunden und entsprachen nicht der Wahrheit. Alles, was dort stand, entstammte mehr der Fantasie der Kreditvermittlungsbetrüger, als dem wahren Leben.

Die Deutsche Postbank reagierte hier sehr gereizt und stellte Strafanzeige gegen die Eheleute. Es kam zu einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und zu einer Anklage vor dem Amtsgericht Duisburg (Az. 19 Ds-148 Js 147/10-369/10). Das Verfahren gegen die Eheleute wurde jedoch am 20.01.2011 nach § 153 StPO eingestellt.

Neben der Strafanzeige lancierte die Postbank auch Negativeinträge bezüglich der Eheleute und der von ihnen angeblich beantragten Darlehensverträge bei der Schufa. Hiergegen wandten sich die Eheleute mit Hilfe der Kanzlei Dr. Schulte und Partner mit einer Klage. Die Postbank reagiert hierauf nicht mehr, wahrscheinlich deswegen, weil die Eheleute den Kreditvertrag gar nicht selbst unterschrieben und den Kredit nur teilweise erhalten hatten. Es erging daher nunmehr vor dem Landgericht Frankfurt (Main) zum Az. 2-07 O 249/11 ein Versäumnisurteil gegen die Postbank, in dem diese dazu verurteilt wurde, die Negativeinträge über die Eheleute zu widerrufen. Zudem wurde der Postbank aufgegeben, der Schufa Holding AG mitzuteilen, dass diese die Scorewerte so wiederherstellen sollte, als habe es die Schufa-Negativeinträge nicht gegeben.

Gegen das Versäumnisurteil ist das Rechtsmittel des Einspruches zulässig. Es bleibt abzuwarten, ob die Postbank dieses Rechtsmittel einlegen wird.

Zu dem Verfahren meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Das Verfahren ist in seiner Form sicherlich eher ungewöhnlich und atypisch verlaufen. Es zeigt jedoch, dass auch dann, wenn die entsprechenden Stellen hier mit einer Strafanzeige drohen, eine Schufa-Negativeintragung nicht gerechtfertigt werden kann. Keinesfalls sollten Anleger den Kopf in den Sand stecken, sondern sich in jedem Fall bei fragwürdigen Schufa-Negativeinträgen an einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt wenden.“

V.i.S.d.P.

Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte

Friedrichstrasse 133
10117 Berlin
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
Internet: www.dr-schulte.de

Hier ein weiteres Urteil zur Schufa-Löschung ansehen

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