Schufa löscht Einträge nach Insolvenz früher

Die Schufa hat angekündigt, bis Ende April alle Einträge zu Privatinsolvenzen zu kündigen, die älter als sechs Monate alt sind. Der Auskunftsdienst, der Daten zu den finanziellen Verhältnissen von 68 Millionen Deutschen verwaltet, hatte Auskünfte über private Insolvenzen bislang 3 Jahre lang abrufbar gehalten und damit den betroffenen Menschen einen Neustart nach erfolgreicher Restschuldbefreiung erschwert.

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Die Schufa kommt mit dieser Entscheidung dem Urteil in einem laufenden Verfahren wohl zuvor. Von der Löschung dieser Daten sind nach Auskunft der Tagesschau 250.000 Personen betroffen, deren Insolvenz schon länger zurückliegt. Da kann nun Folgen haben, so ist davon auszugehen, dass es bei der Gewährung von 49-Eurotickets für den Nahverkehr zu Schufa-Abrufen kommt. Fällt die Auskunft z.B. wegen des Insolvenz-Hinweises negativ aus, dann kann auch der Online-Zahlungsvorgang nicht gestartet werden.

Im angesprochenen Verfahren geht es um die Klage einer Verbraucherin gegen die Ablehnung eines Kredits wegen eines ungünstigen Schufa-Scores. Die Angelegenheit ist mittlerweile vor dem EuGH gelandet, der in insgesamt 2 Verfahren darüber befindet, ob die automatisierte Ermittlung solcher Werte und deren Weitergabe grundsätzlich mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar sind, und ob und wie lange Auskunfteien wie die Schufa Infos über eine Restschuldbefreiung nach einem Insolvenzverfahren speichern dürfen. Die Entscheidung wird auch für das Unternehmen Creditreform gelten.
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