Brauche ich im Streit um einen Schufa-Eintrag (Schufa-Score und Auskunftsersuchen) einen Anwalt? Die Schufa sagt nein und verweist auf verständnisvolle Servicemitarbeiter, funktionierende Fallbearbeitung im Beschwerdemanagement und last not least auf den Ombudsmann, der fair und unabhängig entscheide. Das hört sich gut an, und die Schufa erreicht unter der Suche nach „Schufa Eintrag brauche ich einen Rechtsanwalt?“ natürlich auf Platz 1 und beantwortet kritische Fragen gleich selbst.
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Allerdings liegen uns Fallbeispiele diverser Rechtsanwälte vor, wo das außergerichtliche Verfahren alles andere als gut funktioniert hat. Zuerst werden die Schufa-Kunden kaum, oder nicht ausreichend in ihren Anliegen angenommen, dann treffen auch Ombudsmänner auch nicht immer eine zufriedenstellende Entscheidung und am Ende hat man irgendwann alle angebotenen Streitschlichtungsmöglichkeiten durch – dann bleibt halt nur der Anwalt.
Im streitigen Kontakt mit der Schufa geht es Beschwerdeführern entweder um eine schlechte Bewertung, die nicht korrigiert wird, obwohl sie korrigiert werden müsste, oder es geht um eine Auseinandersetzung um das Auskunftsersuchen selbst, bzw. die Auskunftspflicht der Schufa an sich.
Unsere Kooperationsanwälte machen im ersten Anlauf nicht selten selbst die Erfahrung, dass sie mit automatischen Beschwichtigungsschreiben oder fadenscheinigen Ablehnungen abgefertigt werden. Leider bleibt in solchen Fällen nach viel vergeudeter Zeit sehr oft nur noch die Klage und vielfach sind Schufa-Opfer dazu noch nicht bereit, oder finanziell nicht in der Lage.
Ein aktuelles EuGH-Urteil könnte diese Situation jetzt ziemlich entscheidend verbessern, denn gerade zum oft strittigen Schufa-Score haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes jetzt ein paar sehr eindeutige Eckfahnen gesteckt.
Oft ist eine Auseinandersetzung mit der Schufa gleichzeitig auch ein Streit mit einer Bank oder einem Dienstleister. Auch hier hat der EuGH neue Fakten geschaffen: Der Schufa-Score darf nicht als alleiniges Bewertungskriterium herangezogen werden, weil der Schufa-Score eine „Automatisierte Entscheidung“ darstellt und die ist nach der aktuellen Entscheidung aus Luxemburg unzulässig