Immobilien sind gerade in Zeiten von niedrigen Zinsen eine beliebte Form der Altersvorsorge. Genau das machen sich aber auch nie wie vor Betrüger zu Nutze und drehen den Verbrauchern quasi wertlose Schrottimmobilien an.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
„Dem Einfallsreichtum der Betrüger sind dabei leider keine Grenzen gesetzt. Und statt der Altersvorsorge steht für die Opfer am Ende nur ein Schuldenberg. Doch es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Die Masche mit den Schrottimmobilien ist nicht neu. Aber sie funktioniert immer noch. Eins ist dabei fast immer gleich. Es gibt ein angeblich sehr lukratives Angebot und praktisch keine Zeit zum Nachdenken, schon gar nicht für eine Wohnungsbesichtigung. Es gilt das Motto: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ Und da es angeblich immer viele Interessenten gibt, muss der Kaufvertrag möglichst schnell unterschrieben werden. Praktischerweise liefern die Betrüger ein passendes Finanzierungsangebot und auch den Notar oft genug gleich mit. Cäsar-Preller: „Solche Angebote sind noch nicht mal das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Grundsätzlich sollte eine Immobilie niemals ohne vorherige Besichtigung, am besten mit einem Sachverständigen, gekauft werden. Das böse Erwachen ist dann praktisch schon vorprogrammiert.“
Für die Opfer bedeutet das dann, dass sie eine Wohnung oder ein Haus gekauft haben, dass nur einen Bruchteil des gezahlten Kaufpreises wert ist. Anschießend drücken die Schulden oder die Existenz ist bedroht. „Allerdings müssen die Opfer nicht zwangsläufig auf den Schulden sitzen bleiben. Es gibt Mittel, sich zu wehren“, so Cäsar-Preller.
Der eleganteste Weg ist dabei die Rückabwicklung des Kaufs. Dazu müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss den Anbietern z.B. eine Falschberatung nachzuweisen sein und die Immobilie muss als Kapitalanlage gekauft worden sein. „Dann hätte der Käufer nach Rechtsprechung des BGH auch umfassend über alle Risiken, wie erhöhter Sanierungsbedarf, sinkende Mieteinnahmen oder Leerstand, aufgeklärt werden müssen. Er darf auch nicht über den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie getäuscht worden sein“, erklärt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Käufer von Schrottimmobilien.
Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 – 6 16 61 03
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de