Schrottimmobilien: Mehr Verbraucherschutz durch neues Gesetz?

Schrottimmobilien sind schon seit rund 20 Jahren ein Thema. Das Prinzip ist einfach: Findige VerkĂ€ufer oder Vermittlungsgesellschaften „drehen“ arglosen KĂ€ufern Immobilien zu ĂŒberteuerten Preisen an. Die KĂ€ufer bleiben anschießend auf den Schrottimmobilien und ihren Schulden sitzen. Am 1. Oktober 2013 ist das „Gesetz zur StĂ€rkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“ in Kraft getreten. Es soll vor allem den Zeitraum zwischen dem Verkaufsangebot und dem Vertragsabschuss entzerren und es unseriösen dadurch schwerer machen, Kunden zu kurzfristigen Unterschriften zu drĂ€ngen.

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„Das ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Aber bestimmt kein Allheilmittel“, sagt Joachim CĂ€sar-Preller, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, zu dem Gesetz. Der potenzielle KĂ€ufer der minderwertigen Immobilie erhalte so zwar mehr Zeit, weitere Informationen einzuholen bevor er die Unterschrift unter den Kaufvertrag setzt und notariell beurkunden lĂ€sst, doch so ohne weiteres lasse sich der tatsĂ€chliche Verkehrswert einer Immobilie nicht erkennen. „Dabei darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass der Notar nicht in der Funktion ist, rechtlichen oder wirtschaftlichen Rat zu geben. Damit wĂŒrde er gegen seine NeutralitĂ€t verstoßen. Er kann die Beurkundung im Prinzip nur dann verweigern, wenn  Wucher oder Sittenwidrigkeit offensichtlich sind“, so CĂ€sar-Preller.

Daher rĂ€t der Fachanwalt, bei Immobilienverkauf wachsam zu sein. „Die Masche, mit der Schrottimmobilien an den Mann oder die Frau gebracht werden, ist oft die gleiche. Die möglichen KĂ€ufer werden ganz unverbindlich angerufen und bei einem spĂ€teren Hausbesuch dann zur Unterschrift gedrĂ€ngt. Eine Besichtigung der Immobilie ist meistens erst gar nicht möglich und detaillierte Informationen werden auch nicht gegeben. Und damit alles schnell und reibungslos ĂŒber die BĂŒhne geht, wird der passende Kredit am besten gleich noch mit vermittelt“, so der Jurist, der bereits viele KĂ€ufer sogenannter Schrottimmobilien vertritt. Das Ende vom Lied sei dann, dass der KĂ€ufer viel zu viel fĂŒr eine Immobilie bezahlt und anschließend auf den Schulden und Zinsen sitzen bleibt.

Rechtliche Möglichkeiten

Dennoch sind die KĂ€ufer von solchen Schrottimmobilien nicht schutzlos gestellt. Möglicherweise lassen sich AnsprĂŒche auf Schadensersatz oder RĂŒckabwicklung des GeschĂ€fts durchsetzen. Dazu mĂŒsse im Einzelfall geprĂŒft werden, ob möglicherweise eine Falschberatung des KĂ€ufers vorliegt. „Wer eine Immobilie fĂŒr Anlegerzwecke erwirbt, muss auch ĂŒber die damit zusammenhĂ€ngenden Risiken aufgeklĂ€rt werden“, erklĂ€rt CĂ€sar-Preller. Zu diesen Risiken zĂ€hlen beispielsweise zu niedrige Mieteinnahmen oder Leerstand des GebĂ€udes. Auch kann eine TĂ€uschung ĂŒber den tatsĂ€chlichen Verkehrswert vorliegen oder die zu erwartenden Mieteinnahmen wurden viel zu hoch kalkuliert. „In solchen FĂ€llen sollten sich die betroffenen Erwerber von Schrottimmobilien rechtlichen Rat von einem Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarkt, der mit dieser Materie bestens vertraut ist, einholen“, so CĂ€sar-Preller.

Autor: Rechtsanwalt Joachim CĂ€sar-Preller

 

 

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