Schrottimmobilien sind schon seit rund 20 Jahren ein Thema. Das Prinzip ist einfach: Findige VerkĂ€ufer oder Vermittlungsgesellschaften âdrehenâ arglosen KĂ€ufern Immobilien zu ĂŒberteuerten Preisen an. Die KĂ€ufer bleiben anschieĂend auf den Schrottimmobilien und ihren Schulden sitzen. Am 1. Oktober 2013 ist das âGesetz zur StĂ€rkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahrenâ in Kraft getreten. Es soll vor allem den Zeitraum zwischen dem Verkaufsangebot und dem Vertragsabschuss entzerren und es unseriösen dadurch schwerer machen, Kunden zu kurzfristigen Unterschriften zu drĂ€ngen.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten RechtsanwÀlten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
âDas ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Aber bestimmt kein Allheilmittelâ, sagt Joachim CĂ€sar-Preller, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, zu dem Gesetz. Der potenzielle KĂ€ufer der minderwertigen Immobilie erhalte so zwar mehr Zeit, weitere Informationen einzuholen bevor er die Unterschrift unter den Kaufvertrag setzt und notariell beurkunden lĂ€sst, doch so ohne weiteres lasse sich der tatsĂ€chliche Verkehrswert einer Immobilie nicht erkennen. âDabei darf auch nicht auĂer Acht gelassen werden, dass der Notar nicht in der Funktion ist, rechtlichen oder wirtschaftlichen Rat zu geben. Damit wĂŒrde er gegen seine NeutralitĂ€t verstoĂen. Er kann die Beurkundung im Prinzip nur dann verweigern, wenn Wucher oder Sittenwidrigkeit offensichtlich sindâ, so CĂ€sar-Preller.
Daher rĂ€t der Fachanwalt, bei Immobilienverkauf wachsam zu sein. âDie Masche, mit der Schrottimmobilien an den Mann oder die Frau gebracht werden, ist oft die gleiche. Die möglichen KĂ€ufer werden ganz unverbindlich angerufen und bei einem spĂ€teren Hausbesuch dann zur Unterschrift gedrĂ€ngt. Eine Besichtigung der Immobilie ist meistens erst gar nicht möglich und detaillierte Informationen werden auch nicht gegeben. Und damit alles schnell und reibungslos ĂŒber die BĂŒhne geht, wird der passende Kredit am besten gleich noch mit vermitteltâ, so der Jurist, der bereits viele KĂ€ufer sogenannter Schrottimmobilien vertritt. Das Ende vom Lied sei dann, dass der KĂ€ufer viel zu viel fĂŒr eine Immobilie bezahlt und anschlieĂend auf den Schulden und Zinsen sitzen bleibt.
Rechtliche Möglichkeiten
Dennoch sind die KĂ€ufer von solchen Schrottimmobilien nicht schutzlos gestellt. Möglicherweise lassen sich AnsprĂŒche auf Schadensersatz oder RĂŒckabwicklung des GeschĂ€fts durchsetzen. Dazu mĂŒsse im Einzelfall geprĂŒft werden, ob möglicherweise eine Falschberatung des KĂ€ufers vorliegt. âWer eine Immobilie fĂŒr Anlegerzwecke erwirbt, muss auch ĂŒber die damit zusammenhĂ€ngenden Risiken aufgeklĂ€rt werdenâ, erklĂ€rt CĂ€sar-Preller. Zu diesen Risiken zĂ€hlen beispielsweise zu niedrige Mieteinnahmen oder Leerstand des GebĂ€udes. Auch kann eine TĂ€uschung ĂŒber den tatsĂ€chlichen Verkehrswert vorliegen oder die zu erwartenden Mieteinnahmen wurden viel zu hoch kalkuliert. âIn solchen FĂ€llen sollten sich die betroffenen Erwerber von Schrottimmobilien rechtlichen Rat von einem Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarkt, der mit dieser Materie bestens vertraut ist, einholenâ, so CĂ€sar-Preller.
Autor: Rechtsanwalt Joachim CĂ€sar-Preller