Schrottimmobilien: Betrug im Millionenbereich

Ein 41-Jähriger Immobilienhändler aus Kreuzberg soll laut Angaben der Staatsanwaltschaft in 29 Fällen überwiegend unerfahrenen Kapitalanlegern minderwertige Immobilien verkauft haben. Der daraus entstandene Schaden soll sich auf mindestens 1,6 Millionen Euro belaufen.

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Die Festnahme des Händlers erfolgte nach umfangreichen Ermittlungen des Landeskriminalamtes Berlin und der Staatsanwaltschaft in Kreuzberg. Der für die Festnahme erforderliche Haftbefehl wurde vom Amtsgericht Tiergarten erlassen. Dem Händler wird gewerbsmäßiger Betrug in Bezug auf den Vertrieb von sog. Schrottimmobilien in 29 Fällen vorgeworfen. Wie es bei dem Vertrieb von Schrottimmobilien üblich ist, soll auch dieser Händler mit Verkaufsargumenten zum Thema Steuern sparen die Kunden zum Erwerb der Immobilien veranlasst haben. Unangenehm für die betroffenen Erwerber ist jedoch die Tatsache, dass die gezahlten Kaufpreise den Wert der Immobilien teils um das Vierfache übersteigen.

Begrifflichkeit Schrottimmobilien
Eine Schrottimmobilie ist im Wesentlichen durch ihren überteuerten Verkaufspreis im Vergleich zum tatsächlichen Wert geprägt. Der Erwerber muss für die Immobilie also deutlich mehr Kapital aufwenden, als diese tatsächlich Wert ist. Unter die Begrifflichkeit Schrottimmobilie fällt jedoch auch ein Objekt, das in der Sanierungsphase stecken geblieben ist oder sich in einem desolaten bzw. nahezu abbruchreifen Zustand befindet.

Schrottimmobilie – Handlungsmöglichkeiten
Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall und muss für sich genommen geprüft werden. Mögliche Ansatzpunkte liefert eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die Risiken, die mit einem Immobilienerwerb verbunden sind. In diesem Zusammenhang muss der Verkäufer einer Immobilie die für Anlagezwecke bestimmt ist, den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese Aufklärungspflicht nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen.

So wurden in einigen uns bekannten Fällen Immobilien an Kunden verkauft, die bereits die ersten Kreditraten nur mit Mühen und Not aufbringen konnten.

Besitzer einer Schrottimmobilie sollten nun handeln. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob eine mögliche Rückabwicklung bzw. Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.

Für weitere Informationen oder Fragen rund um das Thema Schrottimmobilie stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag\Schrottimmobilien gerne zur Verfügung.

IVA Rechtsanwalts – Aktiengesellschaft
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68161 Mannheim

Telefon: 0621 / 18 000 0

http://www.schrottimmobilien-hilfe.com/Schrottimmobilien

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