Der Kauf einer Schrottimmobilie hat viele Menschen an den Rand des Ruins gebracht. Besonders dann, wenn für die Finanzierung ein Kredit aufgenommen werden musste. Doch auch die finanzierenden Banken können in der Haftung stehen und ggfs. schadensersatzpflichtig sein.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden vertritt mehrere Mandanten, die den Immobilienkauf bei der damaligen GMAC RFC Bank GmbH (jetzt Paratus AMC GmbH) finanziert hatten. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sieht gute Chancen für seine Mandantschaft, dass sie nicht auf dem Schaden durch den Kauf einer Schrottimmobilie sitzen bleiben müssen: „Inzwischen gibt es einige Urteile, die die Banken in der Haftung sehen. Auch wird mehr und mehr davon Abstand genommen, dass erst bei einer Überteuerung von 100 Prozent Sittenwidrigkeit vorliegt.“
So argumentierte beispielsweise das Oberlandesgericht Dresden, dass Banken bei einer hundertprozentigen Vollfinanzierung haften, wenn sie die Immobilie besichtigt und dennoch bewusst die Augen vor dem überteuerten Kaufpreis verschlossen haben. Das gilt insbesondere dann, wenn die Auszahlung des Kredits von einer vorherigen Bewertung der Immobilie abhängig gemacht wurde. „Wenn eine Bank trotz Besichtigung und Bewertung den Kaufpreis für die Immobilie offenbar für angemessen hält, vertraut der Kunde dieser Bewertung und hält die Immobilie für werthaltig. Wenn die Bank die Mängel an der Immobilie oder unrealistische Schätzungen der Mieteinnahmen und den dadurch viel zu hohen Kaufpreis ignoriert, kann sie sich nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen“, so Cäsar-Preller.
Eine weitere Möglichkeit, den teuren Kreditvertrag wieder loszuwerden, kann der Widerruf sein. „Wurde der Kunde nicht ordentlich über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt, kann der Kredit auch Jahre nach Abschluss des Vertrags noch widerrufen werden. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die in den Widerrufsbelehrungen falsch sind. Doch auch schon dann ist der Widerruf möglich und das Geschäft wird rückabgewickelt“, erklärt Cäsar-Preller.
Es ergeben sich also verschiedene Ansatzpunkte, um auf dem Schaden durch den Erwerb einer Schrottimmobilie nicht sitzen bleiben zu müssen. Allerdings muss immer der Einzelfall betrachtet werden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Käufer von Schrottimmobilien.
Mehr Informationen: http://anlegerschutz-news.de/