Schluss mit hohen Dispozinsen

Teilen Sie dies über:

Wer sein Girokonto überzieht, muss derzeit oft horrende Zinsen zahlen. Viele Banken verlangen im Schnitt mehr als zehn Prozent Zinsen für Dispokredite. Ein Gesetz, das am 21. März in Kraft tritt, soll diesen hohen Dispozinsen entgegen wirken. Es verpflichtet Banken dazu, zumindest beratend aktiv zu werden und kostengünstige Alternativen aufzuzeigen.

„Wenn Bankkunden das Gefühl haben, schlecht beraten zu werden und wenn sich durch diese schlechte Beratung auch noch ein finanzieller Schaden ergibt, dann sollte ein Fachanwalt zum Thema befragt werden“, so der Wiesbadener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.

Bankkunden, die dauerhaft ihr Konto überziehen, sollen informiert werden, sobald der Disporahmen länger als ein halbes Jahr lang ununterbrochen zu 75 Prozent ausgenutzt wird. Bereits nach drei Monaten beraten werden soll, wenn das Kontominus zu über 50 Prozent in den Bereich der geduldeten Überziehungen ausgedehnt wird.

Verbraucher können Schulden senken

Durch ein Umschulden in ein kostengünstiges Ratendarlehen können die Schulden gesenkt werden. Dadurch kommt das Girokonto aus dem Minus und die Zinslast verringert sich. Manche Kredite sind in der Lage, die Dispokosten zu dritteln, wenn der Verbraucher den Bestzins erhält. Dispo-Sünder zahlen jedoch oft Zuschläge. Dann sind Kredite mit bonitätsunabhängigen Zinsen sinnvoll, weil kein Aufpreis bei schlechter Kassenlage verlangt wird. Ratenkredite arbeiten mit unveränderlichen Zinsen.

Für manche Kontoinhaber kann es sinnvoll sein, die Bank zu wechseln, wenn ihr Girokonto immer mal wieder ins Minus rutscht. Dabei sollten sie darauf achten, dass sie ein Girokonto mit niedrigem Dispozins bekommen. Mancherorts sind Zinsen zwischen sechs und acht Prozent möglich. Beim Bankwechsel können Kontogebühren anfallen oder sich im Gegensatz zum bisherigen Konto erhöhen.

Alternativ zum Dispokredit gewähren viele Banken einen Abrufkredit. Die Tilgung ist flexibel. Zu zahlen sind entweder die fälligen Zinsen oder eine geringe Mindesttilgung von ein oder zwei Prozent zurück. Sondertilgungen sind ebenfalls jederzeit möglich. Wer bei der eigenen Bank kein gutes Angebot für ein Abrufdarlehen bekommt, kann dies bei einer anderen Bank als externen Kredit bekommen.

Banken müssen auch Immobilienkredite besser prüfen

Mit dem neuen Gesetz will die Regierung Verbraucher ebenfalls vor riskanten Immobilienkrediten schützen. Die Bank soll ihre Kunden vor Vergabe eines Darlehens umfassender informieren und seine Kreditwürdigkeit streng überprüfen.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 – 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de

 

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.