Der Schlüssel liegt noch im Inneren der Wohnung und schon fällt die Tür mit einem lauten Knall ins Schloss. Nun hat die Stunde des Schlüsseldienstes geschlagen, der die zugefallene Tür wieder professionell öffnen kann.
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In diesem Moment der Panik fallen Verbraucher allerdings nur allzu oft auf schwarze Schafe in der Branche herein. Nicht selten bezahlen verzweifelte Ausgesperrte knapp 800 Euro für eine simple Türöffnung in der Not. Oft sind die Angaben, die auf den Rechnungen zu finden sind, frei erfunden. Auch vierstellige Beträge, nachdem eine Tür geöffnet wurde, sind laut Angaben der Verbraucherzentralen keine Seltenheit. Daher sollten bei der Beauftragung eines Schlüsseldienstes einige Punkte beachtet werden.
Preise vergleichen
Natürlich stellt das Aussperren eine außergewöhnliche Notsituation dar, dennoch gilt es, ruhig zu bleiben. Im Vorfeld sollten die Preise und Angebote der verschiedenen regionalen Dienstleister miteinander verglichen werden. Die Anfahrtszeiten sind bei einem lokalen Schlüsseldienst wesentlich geringer, als bei überregional tätigen Anbietern – als Schlüsseldienst in Duisburg können Türen in der Region somit wesentlich günstiger geöffnet werden, als wenn eine stundenlange Anfahrt nötig ist.
Im Rahmen des ersten Telefongesprächs sollte geklärt werden, woher der Monteur anreist. Wenn der Notdienst über die lokale Vorwahlnummer angerufen wurde, müssen lediglich Kosten für An- und Abfahrt innerhalb der örtlichen Grenzen bezahlt werden. Beträge, die darüber hinausgehen, können von der Rechnung gestrichen werden.
Festpreis vereinbaren
Bei der Beauftragung des Schlüsseldienstes ist ein verbindlicher Festpreis für alle nötigen Arbeiten der Öffnung der Tür zu erfragen. Es sollte ein fixer Preis vereinbart werden, in dem bereits eventuelle Zuschläge und Kosten für die An- und Abfahrt enthalten sind.
In NRW liegen die Kosten für eine einfache Türöffnung an Werktagen inklusive der Fahrtkosten bei rund 90 Euro. Muss die Tür an Sonn- oder Feiertagen, sowie in der Nacht geöffnet werden, sind durchschnittlich 140 Euro zu zahlen. Innerhalb der einzelnen Bundesländer können die Preise etwas variieren, dennoch dienen die genannten Kosten als guter Anhaltspunkt.
Detaillierte Schilderung der Lage
Die Kalkulierung des Festpreises ist für den Anbieter umso einfacher, desto genauer er weiß, was passiert ist und wie sich die Lage gestaltet. Daher sollte geschildert werden, ob die Tür abgeschlossen oder lediglich ins Schloss gefallen ist und um welche Schlossart es sich handelt.
Bei der Auftragserteilung muss ebenfalls exakt festgelegt werden, welche Arbeiten vollzogen werden sollen – also lediglich die Öffnung der geschlossenen Tür. In den meisten Fällen ist es nicht notwendig, das gesamte Schloss zu erneuern. Dieses Gespräch ist am besten unter Zeugen zu führen, damit im Nachhinein die getätigten Aussagen bewiesen werden können.
Nur den vorher vereinbarten Preis zahlen
Vor dem Unterzeichnen der Rechnung sollten alle aufgeführten Posten exakt überprüft werden. Passagen, die nicht vereinbart oder gewünscht wurden, können gestrichen werden. Der Schlüsseldienst kann den Verbraucher nicht zwingen, die nicht vereinbarten Leistungen zu bezahlen.
Der Großteil der Schlüsseldienste verlangt die Zahlung in Bar. Dies ist allerdings nur dann zulässig, wenn diese bei Beginn der Arbeiten vereinbart wurde. Grundsätzlich sollte die Zahlung nur erfolgen, wenn die Rechnung detailliert aufgeschlüsselt ist und den getroffenen Vereinbarungen entspricht. Sollte der Monteur ungehalten reagieren, ist der richtige Weg, die Polizei zu informieren.