Schlichtungsverfahren : Prorendita 5 – Anlegerin bekommt Schadensersatz

Gute Nachrichten für eine Mandantin der Anlegerkanzlei Dr. Stoll und Kollegen aus Lahr: Eine Prorendita 5 – Anlegerin bekommt in Schlichtungsverfahren Schadensersatz zugesprochen. Die von der Commerzbank beratene Kundin wünschte von ihrer Bank eine langfristige Kapitalanlage, welche sie zur Altersvorsorge einsetzen wollte. Die Commerzbank empfahl ihr daraufhin eine Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 5.

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Dazu war der Rat der Commerzbank aber absolut ungeeignet. Der Fonds entwickelte sich nämlich nicht den Anpreisungen gemäß als sichere und dennoch rentable Kapitalanlage und die Anlegerin verlangte von der Commerzbank Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung. In einem aktuellen Schlichtungsverfahren sprach der Ombudsmann der privaten Banken der Anlegerin Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung zu, da die Commerzbank verschwiegen hatte, dass sie Rückvergütungen (kick backs) erhalten hat, weil die Anlegern sich am Prorendita 5 beteiligte.

Dr. Stoll: „Über solche Provisionen müssen Anleger aber ungefragt aufklärt werden, weil die Anleger ansonsten nicht einschätzen können, welches Interesse die Bank hat, dass ein Kunde gerade den Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 zeichnet.

Der Schlichter befand: „Die Bank meint lediglich, dass sich die Provisionen für die Vermittlung der Beteiligung aus den Angaben im Provisionsprospekt leicht ermitteln lasse. Wie man das anstellt, macht die Bank nicht vor.“ Doch die Commerzbank hatte ohnehin gegen ihre Aufklärungspflicht verstoßen, was schon den Schadensanspruch begründete. Dieser Schiedsspruch zeigt, dass Anlageberatungsgespräche nicht immer in Ordnung sind und dass Anleger sich erfolgreich wehren können.

Mehr Informationen: Infoportal „Lebensversicherungsfonds“

 

Autor: Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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