Der Bundesgerichtshof hat dem Karten-Unternehmen „Payback“ untersagt, Kundendaten ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden zur Verbreitung von e-Mail-Werbung zu nutzen. Werbung per SMS und E-Mail erhalten Verbraucher jetzt nicht mehr automatisch, sondern nur wenn sie es bewusst ankreuzen.
Payback hatte argumentiert, dass die Kunden mit der Anerkennung des Vertrages gleichzeitig auch damit einverstanden seien, Werbung zu erhalten. Die Richter stellten sich allerdings hinter die in diesen Fällen notwendige „Doppelte Option“ beim Newsletterversand. Kunden müssen nicht nur Mitglied oder Vertragspartner sein, Sie müssen dem Versand auch ausdrücklich zustimmen. Diese Abfrage muss Payback nun vornehmen, oder auf die Verwendung des Adressmaterials verzichten. Der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen hatte gegen Payback geklagt.