Rechtsanwalt Meier hat zum Thema OPM und deren Angebot „drive2u.de“ ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ins Netz gestellt.
Hier den ganzen Artikel von Rechtsanwalt Meier ansehen
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Demnach sind die verborgenen Preishinweise auf der Internetseite des Anbieters eindeutig nicht Teil der Vertragsanbahnung. Leitsatz: Bei drive2u.de ist der Preishinweis überraschend iSd. § 305 c BGB.
es scheint aber auch viele anderslautende Meinungen zu geben:
Admin: Das mag sein, aber hier gilt meine