Zum Inhalt springen
Internet

Schlappe für drive2u.de und Betreiber OPM

Schlappe für drive2u.de und Betreiber OPM

Rechtsanwalt Meier hat zum Thema OPM und deren Angebot "drive2u.de" ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ins Netz gestellt.Hier den ganzen Artikel von Rechtsanwalt Meier ansehen

Demnach sind die verborgenen Preishinweise auf der Internetseite des Anbieters eindeutig nicht Teil der Vertragsanbahnung. Leitsatz: Bei drive2u.de ist der Preishinweis überraschend iSd. § 305 c BGB.

Verbraucherschutz

Verbraucherschutz-TV-Redaktion

Redaktion

Die Verbraucherschutz-TV-Redaktion führt investigative Recherchen durch und deckt mit besonderem Fokus auf Online-Betrug dubiose Geschäftspraktiken auf. Unser Team bringt jahrelange Online-Expertise mit ein, um Verbraucher vor modernen Betrugsmaschen zu schützen.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen weiter.

Kontakt aufnehmen

Das Verbraucherschutz-TV-Team

Unsere Redaktion

Schreiben Sie uns eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv
Schlappe für drive2u.de und Betreiber OPM | Verbraucherschutz.tv