Schlappe für drive2u.de und Betreiber OPM

Teilen Sie dies über:

Rechtsanwalt Meier hat zum Thema OPM und deren Angebot „drive2u.de“ ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ins Netz gestellt.

Hier den ganzen Artikel von Rechtsanwalt Meier ansehen

Demnach sind die verborgenen Preishinweise auf der Internetseite des Anbieters eindeutig nicht Teil der Vertragsanbahnung. Leitsatz: Bei drive2u.de ist der Preishinweis überraschend iSd. § 305 c BGB.

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.