
Rechtsanwalt Meier hat zum Thema OPM und deren Angebot "drive2u.de" ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ins Netz gestellt.Hier den ganzen Artikel von Rechtsanwalt Meier ansehen
Demnach sind die verborgenen Preishinweise auf der Internetseite des Anbieters eindeutig nicht Teil der Vertragsanbahnung. Leitsatz: Bei drive2u.de ist der Preishinweis überraschend iSd. § 305 c BGB.
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