Schiffsfonds MS Conti Achat und MS Conti Almandin im vorläufigen Insolvenzverfahren

Für zwei weitere Conti-Schiffsfonds musste Anfang Juli Insolvenz angemeldet werden. Betroffen sind die Schiffsfonds MS Conti Achat und MS Conti Almandin. Das Amtsgericht Neubrandenburg eröffnete am 3. Juli 2018 die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Conti 172. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Achat und Conti 174. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Almandin (Az.: 701 IN 425/18 und 701 IN 427/18).

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Achat und Almandin zählen zu den Edelsteinen. Für die Anleger erwies sich die Beteiligung an den 2010 aufgelegten gleichnamigen Schiffsfonds allerdings nicht als besonders werthaltig. Die Ausschüttungen blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück oder ganz aus. Ein Hauptproblem für die Fondsgesellschaften war, dass die beiden Supramax-Bulker anfangs mit festen Charterverträgen mit der südkoreanischen Reederei STX Pan Ocean ausgestattet waren. Als diese im Jahr 2013 Gläubigerschutz beantragen mussten, wurden die Charterverträge schließlich gekündigt. Die erforderlichen Chartereinnahmen konnten anschließend weder die MS Conti Achat noch die MS Conti Almandin erzielen.

Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaften drohen den Anlegern erhebliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust. Möglicherweise müssen die Anleger auch damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Ausschüttungen von ihnen wieder zurückfordert. „Die Situation für die Anleger ist ernst. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, um sich vor den drohenden finanziellen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.

Schadensersatzansprüche können insbesondere aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Als sich die Anleger im Jahr 2010 an den beiden Schiffsfonds beteiligen konnten, war die Krise der Handelsschifffahrt längst ersichtlich. Aufgrund sinkender Nachfrage bei gleichzeitigen Überkapazitäten gerieten etliche Schiffsfonds in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz mündeten. „Anleger erwerben mit ihren Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen und stehen somit auch im Risiko. Über dieses Risiko und besonders über die Möglichkeit des Totalverlusts müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden“, erklärt Rechtsanwalt Staudenmayer, der bereits zahlreiche geschädigte Schiffsfonds-Anleger vertreten hat. Dabei hat sich immer wieder gezeigt, dass die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt wurden und Schiffsfonds sogar als sichere Geldanlagen für die Altersvorsorge angepriesen wurden. „Bei solchen Beratungsfehlern können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Staudenmayer.

Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/t%C3%A4tigkeitsschwerpunkte/kapitalanlegerschutzrecht

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