Ein Mandant der Sommerberg LLP kann Regress in Form der Rückabwicklung seines Fondserwerbs verlangen wegen schuldhafter Falschberatung der Commerzbank AG zum CFB-Fonds 168 (CFB Schiffsfonds Twins 2).
Die Commerzbank muss einem Schiffsfonds-Anleger 100.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Landgericht Wuppertal hat mit Urteil vom 30. Juni 2014 (Az. 3 O 304/13) entschieden, dass die Bank einem von der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertretenen geschädigten Fondsanleger umfassenden Schadensersatz zu leisten hat.