Die Jury von opsecurity.de vergibt den Titel „Schwarzes Schaf“ für die dreistesten Rechtsverletzungen, die von den Experten im Internet dokumentiert werden konnten. Diesen Monat geht der Preis an „99downloads.de“
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Orginal-Begründung:
Im Internet lauern viele schwarze Schafe, die versuchen, mit dem Angebot kostenloser Software ein lukratives Geschäft zu machen. Dazu zählt auch die Seite 99downloads.de. Wie gleich mehrere User OpSec (vormals P4M- Die InternetAgenten) in diesem Monat mitteilten, wurden sie für das Downloaden von Freeware in ein kostenpflichtiges Abo gelockt.
Die Masche des Schwarzen Schafes: 99download.de bietet nach eigenen Aussagen 99 der gängigsten Free- und Software zum Download an und wirbt damit, dass die Software zu 100 Prozent virenfrei sei. Doch wer glaubt, die dort angebotene Freeware kostenlos herunterladen zu können, täuscht, denn für die Nutzung des Services verlangt die Betreiberfirma 60 Euro. Diese Gebühr für ein Jahresabo schien jedoch laut Verbrauchermeldungen bis vor kurzem nicht klar auf der Seite sichtbar ausgewiesen zu sein, so dass die betroffenen User erst davon erfuhren, als sie per E-Mail eine Rechnung erhielten.
Wie Verbraucher OpSec meldeten und wie aus verschiedenen Internetforen zu entnehmen ist, gelangt man häufig über so genannte Landingpages zu 99downloads.de, auf denen der Hinweis auf die Gebühren teilweise versteckt oder widersprüchlich ist. Zudem erscheint der Hinweis laut verschiedener Meldungen auch nicht direkt, wenn man zu 99downloads.de weitergeleitet wird. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es den Verbrauchermeldungen zufolge schwierig ist, der Firma den Widerruf des Abonnements zukommen zu lassen. Zudem scheint der Betreiber die Widerrufsfrist nicht einzuhalten bzw. diese bereits vor der Frist als abgelaufen zu bezeichnen. Zahlten die betroffenen User nicht, so erhielten sie Mahnungen und Drohungen von Inkassofirmen.
Wir gratulieren 99downloads.de herzlich zur Auszeichnung!
@ W.Säuberlich
haha meine Eltern haben eine Email geschickt und bekamen HO genau die gLEICHE email wie ihre !!
ist das sériös ??? wohl kaum ;-))
Auch ich habe irrtümlich die Seite 99Downloads angeklickt ,weil ich dachte es wäre kostenlos ,die behaupten jetzt die Widerrufpflicht ist abgelaufen und bestehen auf ihrer Forderung da ich nichts in der Hand habe was ich als Beweis zeigen kann weiß ich nicht ob ich jetzt bezahlen soll? Wer weiß Rat.
Hallo zusammen, auch mein Sohn ist in dieses Falle getappt.
Dummerweise hat er mein Namen, mein Geburtsdatum und die Registrierung aus unserem Familien E-Mail_Postfach getätigt.
Die Belleros bzw. 99-download shickt seither ständig Zahlungsaufforderung und verpackt diese sogar mit Drohungen.
Im Anhang eine Mail von mir und die Antwort dieser „Seriösen“ Firma.
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Datum: 18.05.09 18:04
Empfänger: 99Downloads.de – Kundensupport
Betreff: Re: [Ticket#12065925] Zahlungsaufforderung Kunde BEL197285 – 99downloads.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
den Sachverhalt in dieser Angelegneheit habe ich Ihnen geschildert.
Unseren Sohn haben wir zurecht gewiesen und Ihm den Computer für 2 Wochen gesperrt.
Ebenfalss haben wir den Jugendschutz für seinen Zugang über Vista einrichten lassen und dort Ihre Seite sperren
lassen, sodaß dies nicht mehr vorkommen sollte.
Bitte senden Sie mir den gesamten Vorgang, damit unser Anwalt nachvollziehen kann, welche Zusagen sie aus unserem
Familien-Postfach über unseren Sohn erhalten haben sollen.
Ich habe nur aus Zufall Ihr erstes Schreiben im Postfach entdeckt, da ich von dieser AKtion nichts wusste. Unmittelbar danach
habe ich in meinem ersten Schreiben an Sie auf Ihre Forderungen reagiert. Hierin Ihnen sofort mitgeteilt, dass unser Sohn
ohne unser Einverständnis gehandelt hat und Sie darauf hingewiesen, daß Rechtsgeschäfte mit minderjährige unwirksam
sind.
Unser Anwalt wird alle weiteren Forderungen Ihrer seits anfechten und die Sache zur Not vor Gericht entscheiden lassen.
Bitte senden Sie sämtliche rehtlich, relevanten Unteragen des Vorganges
an meine Postadresse, damit ich diese meinem Anwalt übergeben kann.
Hochachtungsvoll
>>>>> 99- Download >>> bzw. Belleros >>>>>>
Sehr geehrte/r Wxxxxxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht an den Kundensupport von 99Downloads.de – Ihrem Service für schnelle und sichere
Downloads im Internet.
Leider verstehe ich Ihre Einwendung nicht, eine minderjährige Person hätte sich angemeldet. Um die Anmeldung
Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle
Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines
Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für unser Service-Angebot
99Downloads.de anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.
Insofern dies tatsächlich zutrifft, befindet sich ein Jugendlicher laut aktueller Rechtssprechnung weiter in einem
Haftungsverhältnis, wenn dieser den vorgenannten Vertragsabschluss durch unerlaubte Handlungen erwirkt hat, und es ihm
nicht an einer deliktischen Einsichtsfähigkeit gemangelt hat (Bundesgerichtshof, Az. VII ZR 9/70). Unserer Ansicht nach wäre
dieser Fall hier eingetreten. In Hinblick auf das höchstrichterliche Urteil des Bundesgerichtshofes bleibt die Forderung von
unserer Seite insoweit bestehen.
Wir weisen darauf hin, das diese o.g. Handlung auch strafrechtlich relevant sein kann, sowohl im Hinblick auf einen sog.
Eingehungsbetrug als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:
„Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine
unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar(…)“
Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne
Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle
rechtsgeschäftliche Erklärungen gesehen werden kann. Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der
Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat und sich bei 99Downloads.de anmeldet, liegt in aller Regel eine
Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen.
In diesem Falle werden wir unsere Forderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtgen geltend
machen. Die dadurch entstehenden Kosten von teilweise mehreren hundert Euro würden im Falle einer erfolgreichen
Zahlungsklage zu Ihren Lasten gehen.
Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung
vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.
Auf Anfrage übersende ich Ihnen gerne Informationen über die bei der Anmeldung gemachten Angaben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter 0 1805 77 88 188 oder per Fax unter 0 1805 77 88 189 (0,14?
aus dem deutschen Festnetz, andere Tarife aus Mobilfunknetzen) zur Verfügung.
—
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundensupport | 99Downloads.de